Zensus 2022: Start am 16. Mai
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Mit dem Zensus 2022 steht erstmals seit 2011 wieder eine umfassende Erhebung von Bevölkerungs– daten an. Allein im Ostalbkreis werden dafür 40 000 Personen befragt. Aber wofür braucht man den Zensus, und wie funktioniert er?
Dienstag, 10. Mai 2022
Sarah Fleischer
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Wie lebt und arbeitet Deutschland? Diese Fragen soll der Zensus 2022 beantworten. Es ist der zweite EU-weite Zensus, die letzte Vollerhebung in der BRD hatte 1987 stattgefunden. Viele Entscheidungen, die der Bund, die Länder oder auch Kommunen treffen, stützen sich auf Bevölkerungs– und Wohnungszahlen. Auf Basis der Einwohnerzahlen werden zum Beispiel Wahlkreise eingeteilt und EU-Fördermittel oder Länderfinanzausgleich berechnet. Darum hat die EU beschlossen, dass ab 2011 alle zehn Jahre die Mitgliedsstaaten aktuelle Bevölkerungszahlen feststellen müssen.
Beim Zensus 2022 handelt es sich um einen sogenannten registergestützten Zensus. Was das bedeutet, weiß Helmut Ott, Leiter des Hauptamtes Schwäbisch Gmünd: „Es werden bestehende Daten aus den Registern der Verwaltung ausgewertet, zum Beispiel aus dem Einwohnermeldeamt, die ja kontinuierlich aktualisiert werden. Zusätzlich erheben wir vor Ort eine Stichprobe von rund 10 Prozent.“ Das unterscheide den Zensus von der klassischen Volkszählung, bei der alle Einwohnerinnen und Einwohner befragt werden. „In Gmünd ist die Stichprobe etwa 5500 Personen groß“, sagt Ott. Diese Personen werden von den Erhebungsbeauftragten befragt, die Daten von der Erhebungsstelle ausgewertet, anonymisiert und an die amtliche Statistik übermittelt. Drei dieser Erhebungsstellen gibt es laut Susanne Dietterle, Sprecherin des Landratsamtes im Ostalbkreis: In Aalen, Schwäbisch Gmünd und im Landratsamt. Dort werden die restlichen Gemeinden mit weniger als 30000 Einwohnern betreut.
Für die Befragung der Personen aus den Stichproben werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte ernannt und ausgesandt. Im gesamten Ostalbkreis sind 280 Menschen damit beauftragt, in Schwäbisch Gmünd sind es 53. Wer per Zufall ausgewählt wird, Teil der Stichprobe zu sein, bekommt vor der Befragung eine schriftliche Ankündigung. Wie es dann weitergeht und welche Kriterien die Erhebungsbauftragten erfülen müssen, lesen Sie am Mittwoch in der Rems-Zeitung.
Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 393 Tagen veröffentlicht.