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Getötetes Kind: Plädoyers am Landgericht Ellwangen

Foto: asu

Im Prozess am Ellwanger Landgericht um den zu Tode gequälten Zweijährigen in Aufhausen könnte der 33-​Jährige noch wegen Mordes verurteilt werden. Die Verteidigung fordert eine Verurteilung wegen Körperverletzung und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Dienstag, 17. Mai 2022
Thorsten Vaas
34 Sekunden Lesedauer

Zwar lautet die Anklage auf Totschlag, dennoch könnte der 33-​Jährige, der im vergangenen Herbst den zweijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin zu Tode gequält haben soll, wegen Mordes verurteilt werden. Dafür plädierte Staatsanwalt Patrick Schmidt am siebten Verhandlungstag vor der Ersten Schwurgerichtskammer am Ellwanger Landgericht. Schmidt sah den Tatbestand, die Tötung des Kindes aus niedrigen Beweggründen, als erfüllt an. Die Verteidigung hingegen warf der Staatsanwaltschaft vor, sich von „Gefühlen, statt Fakten“ leiten zu lassen, und forderte eine Verurteilung wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Mehr lesen Sie am Mittwoch in der Rems-​Zeitung. Das Urteil wird am Mittwoch, 18. Mai, gegen 11 Uhr verkündet.

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