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Corona: Neue Regeln für Quarantäne und Isolation in BW

Foto: fotoART by Thommy Weiss /​pix​e​lio​.de

In Baden-​Württemberg gelten ab Dienstag neue Regeln für Quarantäne und Isolation. Das müssen Sie nun wissen.

Montag, 02. Mai 2022
Thorsten Vaas
1 Minute 19 Sekunden Lesedauer

Das Land Baden-​Württemberg ändert die Isolations– und Quarantäneregeln. Die entsprechende Corona-​Verordnung Absonderung tritt am Dienstag, 3. Mai, in Kraft. „Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig“, schreibt das Sozialministerium in einer Pressemitteilung.
Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-​Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (etwa Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 3. Mai in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag.

Quarantäne und Isolation: Was gilt in der Pflege?
Für Beschäftigte im medizinisch-​pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-​Test wieder arbeiten gehen.

Was gilt für Kontaktpersonen?
Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht — unabhängig vom Impfstatus — künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands– und Hygieneregeln. Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab Dienstag.

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