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Schwerer sexueller Missbrauch an 13-​Jähriger

Archiv-​Foto: nb

Dass Kinder immer wieder Opfer von Verbrechen werden, hatte nicht zuletzt der Prozess um den getöteten Zweijährigen in Ellwangen gezeigt. Nun wurde am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd ein weiterer Fall verhandelt, bei dem das Opfer minderjährig war.

Montag, 30. Mai 2022
Sarah Fleischer
1 Minute 14 Sekunden Lesedauer

Dem 30-​jährigen Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft vor, Anfang des Jahres mehrfach Geschlechtsverkehr mit der 13-​jährigen Tochter einer Nachbarin gehabt zu haben – das ist laut deutschem Strafrecht schwerer sexueller Missbrauch von Kindern.
Die Fakten liegen auf dem Tisch: Man fand Sperma– und DNA-​Spuren, zusammen mit den Aussagen der Zeugen, des Opfers und des Täters ergibt sich ein schlüssiges Bild: Der Angeklagte wohnt mit seiner Verlobten und vier Kindern in der Nachbarschaft des Opfers. Der Kontakt sei immer gut gewesen, beschreibt die Mutter. „Meine Tochter war oft bei den Nachbarn, hat mit den Kindern gespielt und so. Sie ist ja ohne Vater aufgewachsen.“ Der Angeklagte habe das Mädchen dann auch mit ins Schwimmbad oder auf Ausflüge genommen – Dinge, die sie selbst ihrer Tochter aus finanziellen Gründen nicht bieten könne. Das Verhältnis ihrer Tochter zum Angeklagten habe sie eher als väterlich erachtet. Dass es zwischen den beiden mehrfach zum Beischlaf kam, habe sie erst erfahren, als die Polizei deswegen vor der Tür stand.
Der Angeklagte habe die vorhandene Nähe und das Vertrauen sowie die pubertäre sexuelle Neugier des Mädchens ausgenutzt, so Staatsanwältin Henning in ihrem Plädoyer. Zwar habe der Angeklagte keinen Zwang oder Gewalt angewandt, von „Einvernehmlichkeit“ könne aber ob der Minderjährigkeit des Opfers keine Rede sein. Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten daher zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Verteidiger hingegen plädierte mit Verweis auf das Geständnis, die zugesicherte schriftliche Entschuldigung sowie den angebotenen Täter-​Opfer-​Ausgleich für eine Strafe unter zwei Jahren.

Welches Urteil das Gericht letztendlich fällte, erfahren Sie am Montag in der Rems-​Zeitung. Auch erhältlich am iKiosk.

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