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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Noch keine Tätigkeitsverbote

Foto: picture alliance SULU​PRESS​.DE Torsten Sukrow​SULU​PRESS​.DE

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war und ist viel debattierter Gegenstand der Corona-​Politik. Die erste Meldefrist nach ihrer Einführung ist nun verstrichen, fast 900 Beschäftigte sind im Ostalbkreis gemeldet worden. Dass alle von ihnen ein Tätigkeitsverbot erhalten, scheint unwahrscheinlich.

Mittwoch, 04. Mai 2022
Sarah Fleischer
1 Minute 19 Sekunden Lesedauer

Alle gemeldeten Personen hatten einen Standardbrief erhalten, auf den sie innerhalb von zwei Wochen reagieren mussten. „Innerhalb dieser Zeit muss ein Immunisierungsnachweis, ein ärztliches Attest oder ein Einspruch vorgelegt werden“, erklärt Susanne Dietterle, Pressesprecherin des Landratamtes. Wer auf den ersten Brief nicht reagiere, der bekomme ein zweites Schreiben mit einer erneuten Aufforderung. „Momentan sind wir dabei, zu prüfen, wo Rückmeldungen kamen und wo nicht“, sagt sie. Dafür habe das Landratsamt viereinhalb Stellen zur Verfügung. Dementsprechend gebe es auch noch keine Ergebnisse, wie viele der 867 Betroffenen eventuell mit einem Tätigkeitsverbot zu rechnen hätten. Wenn es an die Einzelfallprüfung gehe, seien bis zu 15 Leute zur Bearbeitung vorgesehen — ein langwieriger Prozess, bei dem Nachweise und Argumente des Arbeitnehmers wie des Arbeitsgebers geprüft werden müssen. Hinzu kommt, dass die medizinische Versorgung weiterhin gesichert sein muss. Ein pauschales Tätigkeitsverbot lässt sich daher nicht aussprechen. „Es ist klar, dass das einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt“, sagt Dietterle.
176 der gemeldeten Personen stammen aus den Kliniken Ostalb in Aalen, Mutlangen und Ellwangen. Das entspricht knapp über fünf Prozent der 3300 Klinik-​Angestellten, die von einem Tätigkeitsverbot betroffen sein könnten – etwas weniger als zunächst vermutet. Von den Kliniken Ostalb heißt es, man könne schon jetzt auf keinen einzigen Angestellten verzichten — ein Tätigkeitsverbot für über 150 Personen wäre also verheerend für die medizinische Versorgung im Ostalbkreis.
Zunächst haben ungeimpfte Angestellte im pflegerischen und medizinischen Bereich noch etwas Zeit — auch, um etwa eine Impfserie zu beginnen.
Wie man mit den ungeimpften Genesenen allerdings verfahre, das sei noch nicht klar, so Dietterle. Deren Genesenen-​Status laufe schließlich nach drei Monaten ab.

Mehr zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht lesen Sie am Donnerstag in der Rems-​Zeitung. Auch erhältlich am iKiosk.

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