Coronatests kostenpflichtig: Was gilt nun?

Schwäbisch Gmünd

Foto: gbr

Ab Juli sind Corona-​Schnelltests kostenpflichtig. Mit Ausnahme bestimmter Personen werden dann pro Testdrei Euro fällig. Wie funktioniert das in der Praxis? Eine Frage, auf die zu Wochenbeginn noch keiner eine genaue Antwort wusste.

Dienstag, 28. Juni 2022
Nicole Beuther
54 Sekunden Lesedauer

Die Entscheidung, die kostenlosen Corona-​Tests für alle abzuschaffen, fiel vor wenigen Tagen nach der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern. Begründet wurde der Schritt mit der angespannten Haushaltslage. Da die Infektionszahlen zeitgleich aber weiter ansteigen, wird die neue Regelung von einigen kritisiert. Der Landesapothekerverband Baden-​Württemberg etwa mahnte den Gesetzgeber an, die Laufzeit für die kostenfreien Schnelltests für jedermann zu verlängern. Mit dem Wegfall der Bürgertests verliere das Land die effektivste Mechanik, das Infektionsgeschehen zu beobachten und frühzeitig Infektionsketten zu entdecken, heißt es in einer Pressemitteilung.
Im Gmünder Raum sind es nur noch wenige Apotheken, die ihr Angebot kostenloser Bürgertests aufrechterhalten. Hierzu gehört auch die Apotheke am Prediger von Claus Biechele.

Nach wie vor kostenfrei bleibt der Bürgertest ab Juli für folgende Personen: Kinder bis fünf Jahre; Schwangere im ersten Trimester; Krankenhaus– und Pflegeheimbesucher; Haushaltsangehörige von Infizierten; Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe; Personen, die sich nicht impfen lassen können.

Was der Apotheker Claus Biechele über die neue Regelung denkt, wie sich andere Betreiber von Testzentren äußern und wie diese ab Juli vorgehen möchten, das steht am Mittwoch in der Rems-​Zeitung.