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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Amtsgericht: Mann erpresst und bedroht Frau aus Heubach

Archiv-​Foto: schemev – stock​.adobe​.com

Räuberische Erpressung, Bedrohung und versuchte Nötigung in acht Fällen – so lautete die Anklage an diesem Dienstag. Der Fall zeigte, dass es für eine Erpressung nicht unbedingt Waffengewalt braucht, oft reichen Worte.

Mittwoch, 29. Juni 2022
Sarah Fleischer
1 Minute 6 Sekunden Lesedauer

Der Mann aus Bensheim an der Bergstraße und die Frau aus Heubach hatten sich 2020 auf Facebook kennengelernt und sowohl per Chat als auch später persönlich miteinander Kontakt gehabt.
Aus den Chatprotokollen, die der Polizei und dem Gericht vorliegen geht hervor, dass der Angeklagte die Geschädigte 2021 mehrfach um Geld erpresst und unter massiven Druck gesetzt hatte: So drohte er ihr an, sie und ihre Kinder von seinen Freunden umbringen zu lassen – Freunde, die nicht existierten. Er behauptete wiederholt, er habe ihre Kinder vergiften lassen und würde das Gegenmittel nur gegen Geld herausgeben. Der Angeklagte habe hier ganz klar die Beinflussbarkeit und Naivität des Opfers ausgenutzt, so Staatsanwalt Böhmer. Die Frau ist aufgrund ihrer geistigen Einschränkung zusammen mit ihren zwei Kindern in einer Wohneinrichtung in Heubach untergebracht. „So abwegig uns das erscheinen mag, für die Geschädigte waren die Drohungen real“, so Böhmer.
„Sie war völlig verstört, fast paranoid und total zurückgezogen“, so beschreiben es zwei Angestellte der Einrichtung sowie Vater und Schwester des Opfers übereinstimmend. Sie sei fast nichtmehr aus ihrem Zimmer gekommen, habe sich isoliert und den Kontakt zu ihren Eltern abgebrochen.
Anzeige erstattet hatte ein Mitbewohner der Geschädigten, der ebenfalls vom Angeklagten erpresst worden war.
In ihrer Strafforderung waren sich Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidiung einig: Ein Jahr und drei Monate, eventuell zur Bewährung ausgesetzt.

Welches Urteil das Gericht letztendlich sprach und mehr Infos zur Verhandlung lesen Sie am Mittwoch in der Rems-​Zeitung.

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