Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Ostalb

Einrichtungsbezogene Impfplicht: Noch keine Bußgelder im Ostalbkreis

Foto: picture alliance/​dpa/​dpa-​Zentralbild | Sebastian Willnow

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Medizin und Pflege hatte zu Beginn des Jahres die Gemüter erhitzt. Mittlerweile, nach Ablauf der zweiten Rückmeldefrist, scheint das Thema in den Hintergrund getreten zu sein.

Mittwoch, 29. Juni 2022
Sarah Fleischer
57 Sekunden Lesedauer

Im Ostalbkreis waren 888 ungeimpfte Angestellte in Pflege und Medizin gemeldet worden, sie müssen laut der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen Impf– oder Genesenennachweis nachreichen. 323 davon haben dies inzwischen getan, 38 Personen reichten eine Attest über eine medizinische Kontraindikation ein – sie können aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden. Immerhin acht Personen haben mittlerweile eine Impfserie begonnen. Bleiben 519 Personen, denen nun theoretisch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro droht.
Rund 450 Bußgeldverfahren wegen Fristversäumnis laufen derzeit in Baden-​Württemberg – im Ostalbkreis sind es Null. Denn ein Bußgeld, so Dietterle, müsse nicht zwingend verhängt werden. „Die Fristversäumnis ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.“ Außerdem sei der bürokratische Aufwand dabei relativ hoch, daher dauere es einige Zeit, bis die Verfahren in Gang gesetzt würden. Aber das Bußgeld sei eben auch kein Freikauf von der Impfpflicht, ein Immunisierungsnachweis sei nach wie vor Pflicht, betont Dietterle.
Über ein eventuelles Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte müsse dennoch im Einzelfall entschieden werden, unter Berücksichtgung aller Gesichtspunkte. Eine Unterversorgung von Patienten oder Einrichtungsbewohnern dürfe nicht riskiert werden, so Dietterle.

Was eine Heimleiterin aus Schwäbisch Gmünd dazu sagt und wie die Situation in anderen Landkreisen aussieht, lesen Sie am Donnerstag in der Rems-​Zeitung.

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

1382 Aufrufe
230 Wörter
638 Tage 4 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 638 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2022/6/29/einrichtungsbezogene-impfplicht-noch-keine-bussgelder-im-ostalbkreis/