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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Gaststätte auf dem Gmünder Zeiselberg: Hat die Stadt geschlampt?

Foto: astavi

Ende März hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage der Anwohner gegen den Wirtshausneubau abgewiesen. Jetzt hat es sein Urteil begründet und Kritik an der Stadt geübt: Die Parksituation wurde im Bebauungsplan nicht ausreichend behandelt.

Samstag, 04. Juni 2022
Alexander Gässler
38 Sekunden Lesedauer

Nach der Biergartensaison wollen sie mit dem Bau beginnen. Das haben die Investoren gegenüber der Rems-​Zeitung angekündigt. Vorausgesetzt, die Anwohner legen keine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ein. Das steht nämlich noch nicht fest. „Wir müssen uns erst absprechen“, sagt Stanislaus Müller-​Härlin, Sprecher der BI Zeiselberg.

Am Freitag hat das Verwaltungsgericht Stuttgart seinem Urteil vom 24. März die Begründung folgen lassen. Demnach verstößt die Baugenehmigung der Stadt für eine Gaststätte mit Biergarten nicht gegen das „nachbarschützende“ Gebot der Rücksichtnahme.

Welchen „beachtlichen Fehler“ die Stadt dabei nach Meinung des Gerichts gemacht hat, lesen Sie am Samstag in der Rems-​Zeitung.

Erleichterung bei der Stadt, Enttäuschung bei den Anwohnern: Verwaltungsgericht lehnt Klage ab.

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