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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Neue Parkgebührensatzung: Kosten fürs Bewohnerparken sollen steigen

Foto: nb

Am 1. Juni hat der Gmünder Gemeinderat die neue Parkgebührensatzung beschlossen – im Mittelpunkt stand die Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen Parkautomaten im Himmelsgarten. Nun gibt es erneut eine Vorlage; Thema unter anderem: das Bewohnerparken und das Parken für E-​Fahrzeuge.

Montag, 11. Juli 2022
Nicole Beuther
55 Sekunden Lesedauer

Seit die Landesregierung eine entsprechende Verordnung beschlossen hat, können die Städte in Baden-​Württemberg selbst entscheiden, wie viel ein Bewohnerparkausweis kostet. In einigen Städten führte dies bereits zu einer Gebührenanhebung.
Die Parkgebührensatzung, über die der Gmünder Gemeinderat am 1. Juni beschlossen hatte, hegte zunächst Hoffnung, dass sich an den Gebühren fürs Bewohnerparken in der Stauferstadt nichts ändern wird. Denn laut der zuletzt beschlossenen Satzung betragen die Gebühren für Anwohner nach wie vor 30 Euro jährlich und für Gewerbetreibende 240 Euro. Das soll sich nun aber ändern. In der neuen Vorlage sind für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises 120 Euro jährlich für Einwohner vorgesehen und 360 Euro für Gewerbetreibende.

Nicht nur die Gebührenhöhe für Anwohnerparkausweise wird am Mittwoch im Verwaltungsausschuss vorberaten und später im Gemeinderat beschlossen – Thema ist auch das seither kostenlose Parken für E-​Fahrzeuge. In der Vorlage heißt es: „Die Befreiung von Parkgebühren für E-​Fahrzeuge soll nicht mehr fortgesetzt werden.“

Nicht rütteln will die Stadtverwaltung offenbar an den Parkgebühren für Kurzzeitparkplätze

Was die neue Parkgebührenverordnung sonst noch vorsieht, das steht am Dienstag in der Rems-​Zeitung.

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