Corona-Verordnung in BW verlängert
Foto: tv
Die Landesregierung hat gestern im Kabinett eine Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Corona-Verordnung des Landes bis zum 22. August beschlossen. Was steht drin?
Mittwoch, 20. Juli 2022
Thorsten Vaas
21 Sekunden Lesedauer
Die bestehenden Basisschutzmaßnahmen gelten weiter. Sie orientieren sich an der Verordnung vom 21. Juni. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Arztpraxen aufrechterhalten.
Welche Ausnahmen gelten bei der Maskenpflicht? Das lesen Sie hier:
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung. Die Änderung tritt damit am 25. Juli in Kraft.
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