Heimbauverordnung: Wie geht es weiter im Pflegeheim Kloster Lorch?

Lorch

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Die Landesheimbauverordnung stellt die Träger von Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen. Bei einigen Heimen hat der Um– oder Neubau bereits begonnen. Die Evangelische Heimstiftung hingegen, die das Pflegeheim im Kloster Lorch betreibt, weiß aktuell noch nicht, wie es weitergeht.

Donnerstag, 28. Juli 2022
Nicole Beuther
32 Sekunden Lesedauer

Die Landesheimbauverordnung sieht vor, dass künftig allen Bewohnerinnen und Bewohnern ein Einzelzimmer zur Verfügung steht. Das Pflegeheim Kloster Lorch bildet hierbei keine Ausnahme. Das Problem: Ein Umbau des bestehenden Gebäudes ist nicht möglich. Hinzu kommt der Denkmalschutz.
Es ist nicht das erste Mal, dass eine bauliche Maßnahme den Verantwortlichen Kopfzerbrechen bereitet. Bereits 2004 standen umfassende Renovierungsarbeiten an. Warum ein Umzug der Bewohner damals notwendig war und welche Alternativen es nun gibt, das steht am Donnerstag in der Rems-​Zeitung, zu lesen auch im iKiosk.