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Marginalie: Viel Lärm um „Layla“

Grafik: RZ

„Wir brauchen ein wenig Kontroverse, denn es fühlt sich so leer an ohne mich.“ Fast hellseherisch wirkt im Rückblick der Text des Liedes „Without Me“, mit dem der US-​Rapper Eminem vor exakt 20 Jahren an der Spitze der deutschen Singlecharts stand. Zum Missfallen von Politikern wie dem damaligen CSU-​Generalsekretär Erwin Huber. Eine klassische „Sommerloch-​Debatte“ drehte sich damals um die Sprache: Denn genau wie die 20 Künstler und Gruppen, die es zuletzt vor Eminem auf Platz eins geschafft hatten, teilte der Amerikaner seine verbalen Seitenhiebe natürlich auf Englisch aus.

Sonntag, 31. Juli 2022
Benjamin Richter
2 Minuten 19 Sekunden Lesedauer

Huber forderte eine gesetzlich festgelegte Radioquote, wie es sie in Frankreich seit 1994 gibt. Daraus wurde am Ende nichts – aber seit 2004 existiert immerhin die Selbstverpflichtung der deutschen Radiosender, die einen Anteil von 35 Prozent deutscher Künstler in ihrem Programm anpeilen wollen.

Sprung in die Gegenwart: Ein nachrichtliches Sommerloch wird es 2022 angesichts von Ukraine-​Krieg, Gas-​Sorgen und dem drohenden nächsten Corona-​Herbst kaum geben. Aber auch auf die zeitgenössische Musik und ihre jüngsten Auswüchse richten sich wieder alle Augen und Ohren. Der Partyschlager „Layla“ der deutschen Interpreten DJ Robin und Schürze hat in den vergangenen Wochen für ordentlich Rauschen im Blätterwald gesorgt.

Das Lied ist in Diskotheken und auf Campingplätzen quer durch die Republik zu hören – des Abends auch mal aus einem offenen Fenster irgendwo in der Gmünder Altstadt – und steht als erstes, das dem Genre Ballermann zugerechnet wird, ganz oben in der deutschen Hitparade. Mit Textzeilen wie „Ich ging in den Laden und schon stand sie da, geile Figur, blondes Haar“ und „Meine Puffmama heißt Layla, sie ist schöner, jünger, geiler“ löste die Single eine Sexismus-​Diskussion aus.

Kann man sich so ein Lied guten Gewissens anhören, geschweige denn mitsingen? Zu hören sein wird es jedenfalls am Sonntagmittag im ZDF-​Fernsehgarten unter dem – nun doch wieder Hoffnung auf ein Sommerloch weckenden – Motto „Mallorca vs. Oktoberfest“, während auf Münchens größtem Volksfest das Spielen von „Layla“ untersagt worden ist.

Ist die Aufregung über das Lied gerechtfertigt? Wer sich den Text anschaut, wird feststellen, dass es seine Altersfreigabe von zwölf Jahren zwar verdient hat, sich aber in seinem einfältigen Chauvinismus kaum von anderen Malle-​Hits à la „Zehn nackte Friseusen“ und „Geh mal Bier holen“ von Mickie Krause unterscheidet. Wer A sagt, müsste auch B sagen – und viele weitere Nummern von der Playlist verbannen.

Die Frage ist im Kern eine rechtliche: Verletzt „Layla“ die Würde des Menschen (Artikel eins des Grundgesetzes) oder die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, zu deren Förderung der Staat durch Artikel drei verpflichtet ist? Und falls ja, wiegt die Wahrung der in Artikel fünf garantierten Meinungsfreiheit dies auf?

Am Ende wird vielleicht ein ranghohes Gericht entscheiden müssen. Fest steht, dass die Zeit der unbeschwerten 2000er auch in der Musikbranche längst zu Ende gegangen ist. Mittlerweile beherrscht der Deutschrap ganz ohne gesetzliche Sprachquote die Charts, und weil auch in diesem Genre die Texte meist alles andere als jugendfrei sind, läuft gut die Hälfte der Nummer-​eins-​Singles nie im Radio.

Allenfalls alle halbe Jahre schaut mal ein Musiker vom Format eines Harry Styles, der aus Teenie-​Schwarm-​Zeiten als Frontmann der Boygroup „One Direction“ zehrt, mit einer englischsprachigen Produktion vorbei. Die vorerst letzte, „As It Was“, stand im April eine Woche lang an der Spitze. „Du weißt, es ist nicht mehr so, wie es war“, heißt es darin. „Nur zu gut, Harry“, möchte man antworten, „nur zu gut.“ (Robert Mirko)

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Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 606 Tagen veröffentlicht.


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