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Was man beim Baumfällen beachten muss

Foto: uschi dreiucker /​pix​e​lio​.de

Stören Bäume im eigenen Garten, darf man nicht einfach zur Motorsäge greifen. Denn sie stehen unter besonderem Schutz. Unter welchen Umständen darf man einen Baum fällen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Donnerstag, 25. August 2022
Sarah Fleischer
51 Sekunden Lesedauer

Bei der Gartengestaltung dienen Bäume als Strukturelemente, im Sommer lässt sich darunter ein schattiger Sitzplatz einrichten. Doch manchmal wird ein Baum zu groß, er stört oder ist krank. Ihn einfach so zu fällen ist keine gute Idee. Bäume sind durch Gesetze und Verordnungen geschützt.
Daher gilt es, beim Fällen, einige Dinge zu beachten: Zum einen sind Baumfällarbeiten zwischen dem 1. März und 30. September verboten. Auch Roden, Zerstören oder Zurückschneiden von Hecken, Gebüschen, Röhricht und Schilf ist nicht erlaubt, es drohen Bußgelder bis 50000 Euro. Eine Ausnahme gilt für Bäume, die morsch oder krank sind — Diese können auch während der Schutzzeitgefällt werden.
Außerdem muss man einen Antrag stellen, der bei der Kommune eingereicht wird. Die Naturschutzbehörde beurteilt dann, ob der Antrag bewilligt wird. Wichtig ist auch eine Einigung mit dem Nachbarn, falls der Baum auf der Grundstücksgrenze steht oder für die Arbeiten das Nachbargrundstück genutzt werden muss.

Was es sonst noch beim Baumfällen zu beachten gilt, lesen Sie am Donnerstag in der Rems-​Zeitung. Auch erhältlich als E-​Paper am iKiosk.

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Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 604 Tagen veröffentlicht.


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