Heubach: Erhöhte Wald– und Flächenbrandgefahr

Heubach

Archiv-Foto: fleisa

Aufgrund der warmen und trockenen Witterung werden auch in Heubach aktuell die Warnstufen 4 und 5 des Waldbrandgefahrenindex erreicht. Damit besteht eine erhöhte Wald– und Flächenbrandgefahr.

Dienstag, 09. August 2022
Sarah Fleischer
34 Sekunden Lesedauer

Wegen der anhaltenden Waldbrandgefahr ist das Grillen an den offiziellen Grillstellen verboten. Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten und auf Flächen außerhalb der offiziellen Grillstellen untersagt und zu unterlassen ist. Ebenso ist offenes Feuer und Grillen in der Landschaft verboten. Es besteht akute Wald– und Flächenbrandgefahr.
Das im Wald geltende Rauchverbot ist strikt einzuhalten und im Umgang mit Feuer ist zusätzlich größte Vorsicht walten zu lassen, dabei ist darauf zu achten, dass sich im Freien keine Feuer entzünden. Wegen der hohen Wald– und Flächenbrandgefahr können bis auf weiteres keine Feuer zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen genehmigt werden.