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Landgericht Ellwagen: Angeklagter bleibt in Psychiatrie

Foto: Thorben Wengert /​pix​e​lio​.de

Nach einem Angriff auf einen Nachbarn und die Polizei hat das Ellwanger Landgericht das Urteil gegen einen 36-​jährigen Mann aus Schwäbisch Gmünd gesprochen. Er war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig und wird in einer Psychiatrie untergebracht.

Donnerstag, 22. September 2022
Sarah Fleischer
1 Minute 2 Sekunden Lesedauer

Ein 36 Jahre alter Mann aus Schwäbisch Gmünd hatte im Mai 2021 in der Waschküche eines Mehrfamilienhauses in Schwäbisch Gmünd einen Nachbarn mit einem Hammer zur Flucht genötigt und bei der anschließenden polizeilichen Festnahme sechs Vollstreckungsbeamte tätlich angegriffen und drei davon verletzt. Es kamen ein Schlagstock und ein Polizeihund zum Einsatz. Nach zweitägiger Verhandlung vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Ellwangen unter Vorsitz von Richter Jochen Fleischer fiel am Mittwochnachmittag das Urteil. Die Kammer ordnete die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Mann leidet seit Langem an einer paranoiden Schizophrenie.
Die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus liegen nach Auffassung des Gerichts vor. Der 36-​Jährige habe zwei rechtswidrige Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen, sagte Vorsitzender Richter Jochen Fleischer in der Urteilsbegründung.
Die Strafkammer nahm bei dem Mann zur Tatzeit eine krankhafte seelische Störung an und sprach von einer paranoiden Schizophrenie. Sie berief sich auf die Schilderungen von der psychiatrischen Sachverständige Heidi Gromann aus Winnenden, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Zudem sei keine Krankheitseinsicht beim Angeklagten erkennbar gewesen und die Wahrscheinlichkeit, dass er erneut straffällig werde, hoch.
Gegen das Urteil ist als Rechtsmittel Revision möglich.

Mehr über das Urteil lesen Sie am Donnerstag in der Rems-​Zeitung. Auch erhältlich am iKiosk.

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