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Führerscheinumtausch: Das sind die Fristen

Symbol-​Foto: Tim Reckmann /​pix​e​lio​.de

Bis 2033 sollen EU-​weit alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sein. Der dafür nötige Umtausch sorgte bei Betroffenen für Verwirrung und bei den Ämtern für reichlich zusätzliche Arbeit – auch im Ostalbkreis.

Mittwoch, 18. Januar 2023
Sarah Fleischer
46 Sekunden Lesedauer

Bis zum 19. Januar 2033 will die EU alle Führerscheine vereinheitlichen und fälschungssicher machen. Zu diesem Zweck müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Alleine in Deutschland sind das laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr rund 42 Millionen Führerscheine. Die erste Umtauschfrist für alle, die von 1953 bis 1958 geboren sind, war bereits am 19. Januar 2022. Die zweite Charge für die Jahrgänge 1959 bis 1964 endet an diesem Donnerstag.
„Gegenwärtig sind rund 1300 Anträge zum aktuellen gesetzlichen Führerscheinumtausch eingegangen, die noch zu bearbeiten sind“, sagt die Pressesprecherin des Landratsamtes, Susanne Dietterle, auf Anfrage. Das führe natürlich zu einer erhöhten Arbeitsbelastung. Hinzu kommen die Fragen, die viele der Betroffenen zum Führerscheinumtausch und den Fristen haben: Wer muss bis wann umtauschen?

Die Antwort auf diese Frage und für wen eine Sonderregelung gilt, finden Sie am Donnerstag in der Rems-​Zeitung. Auch erhältlich am iKiosk.


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Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 435 Tagen veröffentlicht.


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