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Lorch: Verbot von hartem Alkohol an Fasching

Lorch

Foto: picture-alliance dpa David Ebener

In Lorch soll auch dieses Jahr rund um die Faschingsveranstaltung ein Mitbring-​Verbot von Alkohol gelten, durchgesetzt per Polizeiverordnung. Das soll Alkoholexzesse unter Jugendlichen verhindern. Wie sieht diesbezüglich in Gmünd aus?

Mittwoch, 18. Januar 2023
Sarah Fleischer
43 Sekunden Lesedauer

In der Vergangenheit hatte es beim Lorcher Faschingsumzug vermehrt Zwischenfälle und Probleme aufgrund von Alkoholexzessen gegeben. Auch die Zahl der Einsätze von Rettungskräften war angestiegen.
Also zog man in Lorch 2020 die Reißleine: Der Gemeinderat beschloss eine Polizeiverordnung für den Faschingsumzug. Diese verbietet, Branntwein oder branntweinhaltige Getränke wie etwa Schnaps oder Liköre in einen definierten, abgesperrten Bereich mitzubringen und zu trinken. Diese Verordnung soll auch in diesem Jahr wieder gelten, wenn am 4. Februar die Faschingsveranstaltung in Lorch stattfindet. Es liegt ein dementsprechender Beschlussvorschlag für die Gemeinderatssitzung am Donnerstag, dem 19. Januar vor.
Man habe damit bereist 2020 gute Erfahrungen gemacht, sagt Frieder Rohm, Vorsitzender der Lorcher Fasnetgesellschaft 1997 e.V. (LFG).

Wie die Kontrolle funktionieren soll und wie man in Gmünd über eine solche Verordnung denkt, steht am Mittwoch in der Rems-​Zeitung. Auch erhältlich am iKiosk.