Mutlangen: Gnadenfrist für Abbruchhäuser

Mutlangen

Foto: jtw

Wie geht es weiter mit den beiden Häusern, Wetzgauer Straße 18 und 20? Abbruch oder Erhalt? Darüber hat der Gemeinderat Mutlangen jetzt entschieden. Zunächst einigten sich die Rätinnen und Räte auf ein „sowohl-​als-​auch“.

Donnerstag, 26. Januar 2023
Alexander Gässler
34 Sekunden Lesedauer

Zumindest beim Gebäude Nummer 20 herrscht Einigkeit. Es soll abgerissen werden. Doch an der Nummer 18 entspinnt sich derzeit eine Debatte, die auch unter einem gewissen Zeitdruck geführt werden muss. Denn die beiden Gebäude liegen im Sanierungsgebiet. Das heißt, der Abbruch würde bezuschusst.
Will die Gemeinde eine Förderung in Höhe von 60 Prozent der Abbruchkosten aus dem Sanierungsprogramm „Ortsmitte III“ erhalten, müssten die Gebäude bis zum 30. April 2024 abgebrochen werden. Dann läuft das Sanierungsprogramm aus. Ein Abbruch nach diesem Termin müsste Mutlangen dann komplett selbst bezahlen.
Warum beide Häuser eine Galgenfrist bekommen haben, lesen Sie am Freitag in der Rems-​Zeitung.