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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Neu: Die elektronische Krankmeldung

Foto: Timo Klostermeier /​pix​e​lio​.de

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens kommt voran: Gesetzlich Versicherte müssen keine gedruckte Krankmeldung mehr vorlegen.

Mittwoch, 04. Januar 2023
Thorsten Vaas
29 Sekunden Lesedauer

Zum 1. Januar wurde flächendeckend die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das führt zu etlichen Konsequenzen für Arbeitnehmer. Seit dem 1. Januar müssen erkrankte Beschäftigte bei ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-​Bescheinigung) mehr vorlegen. Stattdessen sind die Arbeitgeber nun verpflichtet, die AU-​Daten auf elektronischem Weg bei den Krankenkassen abzufragen. Diese erhalten die elektronischen AU-​Bescheinigungen direkt von den Arztpraxen. Zuvor war das neue Verfahren in einer einjährigen Pilotphase getestet worden. Arztpraxen waren daher bereits seit Juli 2022 verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu nutzen.

Kann man nun tatsächlich ganz auf den Ausdruck verzichten? Das lesen Sie in der Rems-​Zeitung — und hier im iKiosk.

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