Betrug und Vortäuschen einer Straftat: Angeklagter bleibt uneinsichtig
Foto: gbr
Am Dienstag stand ein Mann unter Anderem wegen Vortäuschung einer Straftat, Betrug und Missbrauch des Notrufes vor dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd. Die fehlende Einsichtigkeit des Angeklagten machte zahlreiche Zeugenaussagen nötig – und eine zweite Verhandlung.
Mittwoch, 18. Oktober 2023
Sarah Fleischer
41 Sekunden Lesedauer
Es ging um Taten aus dem vergangenen Jahr, die einem offensichtlich suchtkranken Mann zur Last gelegt wurden. Dieser wurde aus der Haft in Hand– und Fußschließen an einem Rollator gehend vorgeführt. Die Fußschließe blieb den ganzen Nachmittag angelegt. Staatsanwältin Doreen Sachs warf ihm Betrug, Missbrauch des Notrufes, Vortäuschen einer Straftat, Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte vor.
Der Angeklagte sah sich deutlich zu Unrecht auf der Anklagebank. Dabei zeigte er sich ausschweifend und laut und war nur durch die Ermahnungen der Richterin zu bremsen. Akribisch versuchte das Gericht dann durch die Vernehmung zahlreicher Zeugen die Sachverhalte nachzuvollziehen und aufzuklären.
Details zum Fall finden Sie am Donnerstag in der Rems-Zeitung.