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TSB-​Mitgliederversammlung am Donnerstag: Gerichtsprozesse sind Thema

Foto: RZ-​Archiv

Vor der Veranstaltung am Donnerstag im Congress-​Centrum Stadtgarten hält sich das Vorstandsteam des TSB Schwäbisch Gmünd mit Einzelheiten zurück. Unterdessen zeichnet sich in den Rechtsstreitigkeiten mit einem Gmünder Architekt ein neues Kapitel ab.

Donnerstag, 09. November 2023
Benjamin Richter
1 Minute 18 Sekunden Lesedauer

Wie geht es weiter beim TSB Gmünd? Mit dieser Frage könnte die Mitgliederversammlung von Gmünds zweitgrößtem Sportverein überschrieben werden, die am heutigen Donnerstag im Hans-​Baldung-​Grien-​Saal des Congress-​Centrums Stadtgarten stattfindet. Los geht es um 19.30 Uhr, auf der überschaubaren Tagesordnung stehen unter anderem Ehrungen, Berichte und Wahlen.
Zu den Details, die an diesem Abend zu Wort kommen sollen, hielten sich die Mitglieder des Vereinsvorstands im Vorfeld auf Anfrage dieser Zeitung bedeckt. Ernst Heidler, Vorstandsmitglied und zuständig für Handball, Judo und Gorodki, bestätigte lediglich, dass die weiterhin andauernden Gerichtsverhandlungen um Honorar– und Planungskosten gegen die Anwaltskanzlei Jursch, Deininger und Partner sowie gegen das Architekturbüro Preiß Thema sein werden. Auch die Anwälte des Vereins werden demzufolge bei der Versammlung zugegen sein und die Sachlage schildern.
Ob auch das TSB-​Vereinsleistungszentrum aufs Tapet gebracht wird, das momentan in der Schwebe ist, und ob sich für die Vorstandswahlen das Ausscheiden aktueller Mitglieder oder ein Kandidieren möglicher Nachfolger abzeichne, dazu wollte Ernst Heidler keine Auskunft geben. „Das wird sich zeigen und ergeben“, plädierte er dafür, die Versammlung abzuwarten, bei der über alle für den Verein relevanten Themen gesprochen werden soll.
Indes werden den TSB Gmünd dem Vernehmen nach wohl bald noch weitere Verfahren beschäftigen, wie die RZ am Mittwoch von Stadtrat Martin Bläse (CDU) erfuhr. Dieser gab an, aus dem Umfeld von Architekt Christof Preiß erfahren zu haben, dass dieser nun einzelne Mitglieder des TSB strafrechtlich verklage.
Anhand bisher nicht offengelegter Unterlagen kann Preiß demnach offenbar Anklagepunkte aus der Zivilklage des Vereins gegen sein Büro widerlegen. Damit könnte der Architekt auf einen Straftatbestand nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs – Vortäuschung falscher Tatsachen – abzielen.

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