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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

„Bündnis Klinikerhalt“ sammelt 560 Unterschriften in Gmünd

Foto: tv

Das „Bündnis Klinikerhalt“ hat auf dem Gmünder Wochenmarkt Unterschriften für mehr Bürgerbeteiligung in der Klinik-​Debatte gesammelt. Ihrem Ziel sind sie ziemlich nahe.

Samstag, 04. Februar 2023
Thorsten Vaas
1 Minute 8 Sekunden Lesedauer

Gesundheit ist ein emotionales Thema. Das zeigt sich insbesondere bei der Debatte um die Kliniken-​Ostalb und die Frage, was eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung bedeutet. Jo Frühwirth, Sebastian Fritz und ihre Mitstreiter vom „Bündnis Klinikerhalt“ haben am Samstag auf dem Gmünder Wochenmarkt Unterschriften gesammelt. Was sie damit erreichen wollen? „Ein Bürgerbegehren auf Kreisebene“, sagt Fritz. So etwas gibt es formal in Baden-​Württemberg nicht. Zusammen mit dem „Bürgerbündnis für Gesundheitsversorgung in der Raumschaft Geislingen“ wollen sie das ändern. Mit einem Volksbegehren beim Land.
10.000 Unterschriften sind notwendig, um beim Innenministerium das Volksbegehren zu beantragen. Diesem Ziel sind die beiden Bündnisse ziemlich nahe. Allein die Gmünder hätten über die Weihnachtsfeiertage 1500 Unterschriften gesammelt, „insgesamt sind es zusammen nun 8500“, berichtet Fritz. Immer wieder halten Marktbesucherinnen und –besucher am Stand neben dem Haus Rettenmayr, am Ende werden 560 neue Unterschriften gezählt. „Es läuft richtig gut“, so Fritz, der zusammen mit dem Bündnis den Februar hindurch weiter sammeln will, um auf Nummer sicher zu gehen und schließlich mehr als 10.000 zu haben.
Sollten die Bündnisse ihr Ziel erreichen, kommt es zum Volksbegehren. Das ist erfolgreich, „wenn es von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt wird“, heißt es im Beteiligungsportal des Landes Baden-​Württemberg. Dazu werden unter anderem in Rathäusern Unterschriftenlisten ausgelegt. Im nächsten Schritt entscheidet der Landtag über das Anliegen. Falls der nicht zustimmt, kommt es zur Volksabstimmung. Dann entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, „außerdem muss mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmen“.

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