Ostalb: Straftatverdacht gegen Pfarrer hat sich nicht erhärtet
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Die Staatsanwaltschaft Ellwangen stellt die Ermittlungen gegen einen Geistlichen aus dem Gmünder Raum ein. Ministranten hatten ihm Übergriffigkeit und Grenzverletzungen vorgeworfen. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart will sich weiter mit dem Fall beschäftigen.
Dienstag, 14. März 2023
Benjamin Richter
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Das wegen sexueller Belästigung gegen einen Pfarrer der Seelsorgeeinheit im Dekanat Ostalb eingeleitete Ermittlungsverfahren ist von der Staatsanwaltschaft Ellwangen eingestellt worden. Wie jetzt bekannt wurde, hat sich das Rechtsorgan bereits Ende Februar zu dem Schritt entschieden.
Die Staatsanwaltschaft, berichtete Rüdiger Martis, Rechtsanwalt des angeklagten Geistlichen, habe keinerlei strafrechtlich relevantes Verhalten feststellen können. Nun stehe der „allseits beliebte, als hilfsbereit bekannte Pfarrer“ vor einem „Scherbenhaufen seiner Lebensarbeitsleistung“. „Ich hoffe, dass es ihm gelingen wird, seinen guten Ruf wiederherzustellen“, so Martis.
Der Pfarrer war Mitte Oktober des vergangenen Jahres vom Dienst freigestellt worden, nachdem 14– bis 18-jährige Ministrantinnen und Ministranten aus drei Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit sich mit einem gemeinsamen Brief an Domkapitular Holger Winterholer als Leiter der Hauptabteilung Pastorales Personal gewendet hatten.
Darin hatten sie dem Geistlichen aus dem Gmünder Raum „Übergriffigkeit und Grenzverletzungen“ vorgeworfen, konkret „ungewollte lange Umarmungen, Berührungen und ungewollte Kontaktaufnahmen über Messenger-Dienste“.
Einen ersten Hinweis auf eine ungewollte Umarmung hatte es nach Angaben der Diözese Rottenburg-Stuttgart bereits Anfang Juli gegeben, der Pfarrer erhielt daraufhin Verhaltensauflagen.
Gregor Moser, Pressesprecher der Diözese, teilte am Dienstag auf Anfrage der Rems-Zeitung mit, dass auch nach der Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft noch „interner Klärungsbedarf“ bestehe mit Blick darauf, wie die Diözese in dieser Sache weiter verfahren solle.
„Dies gilt auch für die Frage eines künftigen Einsatzortes“, deutete Moser an, dass für den betreffenden Geistlichen neben der Rückkehr in die bisherige Seelsorgeeinheit auch die Versetzung an einen anderen Standort in Betracht komme.
„Generell verhält es sich so, dass aus der Einstellung des Falles durch die Staatsanwaltschaft nicht auf eine Einstellung des Falles durch uns geschlossen werden kann“, kündigte Gregor Moser eine weitere Aufarbeitung der Geschehnisse an.
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