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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

EnBW ODR setzt März-​Abschläge aus

Foto: tv

Die EnBW ODR setzt die März-​Abschläge aus. Das teilt das Unternehmen am Donnerstag mit. Hintergrund ist die Umsetzung der Energiepreisbremse.

Donnerstag, 09. März 2023
Thorsten Vaas
1 Minute 23 Sekunden Lesedauer

„Abteilungsübergreifend arbeiten die Mitarbeitenden der EnBW ODR mit Hochdruck daran, die individuellen Abschläge neu zu berechnen und die Bremsen umzusetzen“, schreibt der Energieversorger in einer Pressemitteilung. Die Umsetzung allerdings dauert. „Aufgrund der komplexen Eingriffe in die bestehenden IT-​Prozesse waren wir, wie andere Energieversorger auch, nicht in der Lage, die Preisbremsen bis zum 1. März zu realisieren“, erläutert Frank Reitmajer, Vorstand der EnBW ODR„ und verspricht, dass alle Kundinnen und Kunden Entlastungsbeträge automatisch in vollem Umfang erhalten. Bis alle neuen Abschläge berechnet sind, hat die EnBW ODR die Zahlungen für März zunächst ausgesetzt.
Sobald die Preisbremsen für die betroffenen Tarife umgesetzt sind, „erhalten alle diese Kundinnen und Kunden in den Strom– und Gastarifen einen Brief mit ihren individuellen Informationen zu den Preisbremsen und den geltenden Abschlägen“. Im März-​Abschlag enthalten seien auch die Entlastungen für Januar und Februar, weshalb dieser niedriger ausfalle.
Um Haushalte und Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung zahlreiche Entlastungspakete geschnürt, darunter die Preisbremsen für Strom und Gas. Diese traten zum 1. März in Kraft, gelten jedoch rückwirkend für das ganze Jahr 2023. Die Preisbremse für Strom gilt für Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 Kilowattstunden, bei Gas beträgt die Grenze 1,5 Millionen Kilowattstunden. Beim Strom liegt der gedeckelte Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto, bei Gas beträgt er 12 Cent pro Kilowattstunde. Dies gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Die restlichen 20 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs werden zum regulären Preis abgerechnet. In dieser Regelung liegt der Anreiz, weiter Energie einzusparen. „Wer in diesem Jahr also 20 Prozent weniger verbraucht als 2022, bezieht die gesamte Energiemenge zum gedeckelten Preis“, erklärt Frank Reitmajer.

Informationen online
„Im Servicecenter melden sich derzeit viele Menschen mit ihren Fragen“, schreibt die EnBW ODR. Im Mittelpunkt stünde oft die Energiepreisbremse. Einen ersten Überblick zu den gesetzlichen Hilfen gibt es hier: Informationen zur Strom-​, Gas– und Wärmepreisbremse

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Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 408 Tagen veröffentlicht.


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