Geflügelpest: Ostalbkreis in Überwachungszone
Foto: Rainer Sturm /pixelio.de
In einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall ist die Geflügelpest H5N1 ausgebrochen. Das tangiert auch den Ostalbkreis.
Dienstag, 11. April 2023
Thorsten Vaas
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Der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weist zudem auf die Registrierpflicht für alle Geflügelhaltungen hin. „Sollten Geflügelhaltungen bisher nicht registriert sein, ist dies unverzüglich beim Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zu melden“, heißt es in einer Mitteilung. Im Zusammenhang mit der Geflügelpest kommt für den Schutz der Nutzgeflügelhaltungen den Biosicherheitsmaßnahmen größte Bedeutung zu. Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby– und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Nähere Auskünfte hierzu gibt es unter 07361 /503‑1830 oder per E-Mail veterinaeramt@ostalbkreis.de