Direkt zum Inhalt springen

Nachrichten Ostalb

Geflügelpest: Ostalbkreis in Überwachungszone

Foto: Rainer Sturm /​pix​e​lio​.de

In einem Putenmastbetrieb im Landkreis Schwäbisch Hall ist die Geflügelpest H5N1 ausgebrochen. Das tangiert auch den Ostalbkreis.

Dienstag, 11. April 2023
Thorsten Vaas
46 Sekunden Lesedauer

Rund um den Betrieb im Landkreis Schwäbisch Hall wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet, zudem gibt es eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. In der Überwachungszone werden die Geflügelbestände von den zuständigen Veterinärämtern stichprobenartig untersucht. Auf Grund der Nähe des Ausbruchs zur Landkreisgrenze sind Teile der Gemeinde Rosenberg im Ostalbkreis von der Überwachungszone umfasst. Für Geflügelhalter in diesem Gebiet gilt nun eine Allgemeinverfügung, im Wesentlichen geht es um Biosicherheitsmaßnahmen sowie Reinigungs– und Desinfektionsmaßnahmen.
Der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung weist zudem auf die Registrierpflicht für alle Geflügelhaltungen hin. „Sollten Geflügelhaltungen bisher nicht registriert sein, ist dies unverzüglich beim Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zu melden“, heißt es in einer Mitteilung. Im Zusammenhang mit der Geflügelpest kommt für den Schutz der Nutzgeflügelhaltungen den Biosicherheitsmaßnahmen größte Bedeutung zu. Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby– und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Nähere Auskünfte hierzu gibt es unter 07361 /​503‑1830 oder per E-​Mail veterinaeramt@​ostalbkreis.​de

14 Tage kostenlos und unverbindlich testen?
Das RZ-Probeabo - digital oder klassisch mit Trägerzustellung

3477 Aufrufe
186 Wörter
373 Tage 8 Stunden Online

Beitrag teilen

Hinweis: Dieser Artikel wurde vor 373 Tagen veröffentlicht.


QR-Code
remszeitung.de/2023/4/11/gefluegelpest-ostalbkreis-in-ueberwachungszone/