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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Nach Einspruch von Pfarrer: Kirchenrechtliches Verfahren dauert an

Foto: picture alliance /​Geisler-​Fotopress | Burkhard Schubert /​Geisler-​Fotopr

Bischof Dr. Gebhard Fürst wollte seine Entscheidung zu einem freigestellten Pfarrer aus dem Raum Schwäbisch Gmünd ursprünglich am Donnerstag bekannt geben. Nun ist die Veröffentlichung auf unbekannte Zeit vertagt worden.

Donnerstag, 11. Mai 2023
Benjamin Richter
50 Sekunden Lesedauer

Wie es für den Pfarrer einer Seelsorgeeinheit im Raum Gmünd weitergeht, der seit Oktober freigestellt ist, ist weiter unklar. Ursprünglich beabsichtigte Bischof Dr. Gebhard Fürst, am Donnerstag über seine Entscheidung in dieser Angelegenheit zu informieren.
Inzwischen hat es jedoch eine neue Entwicklung gegeben, zu der Gregor Moser, Sprecher der Diözese Rottenburg-​Stuttgart, mitteilt: „Das kirchenrechtliche Verfahren zu dem Pfarrer dauert infolge des Einspruchs eines durch den Pfarrer beauftragten Rechtsanwalts noch an, und daher ist es uns nicht möglich, über die für heute angekündigte Entscheidung von Bischof Dr. Gebhard Fürst zu informieren.“
Der Bischof bedaure es sehr, dass der Einspruch erfolgt sei. Er sei an den durch das kanonische Recht vorgegebenen Ablauf gebunden. Durch den Einspruch halte die Situation der Unsicherheit in Seelsorgeeinheit und Dekanat weiter an.
Ein neuer Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Entscheidung, von der nicht bekannt ist, ob sie schon gefallen ist, könne momentan nicht genannt werden. „So bald als möglich“, merkt Moser an, werde er wieder informieren.

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