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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Amtsgericht Gmünd: Urteil wegen Besitz von Kinderpornografie

Foto: Archiv

Wegen Besitzes von Kinderpornografie hat das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd am Freitag einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Hinzu kommen 160 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Samstag, 20. Mai 2023
Thorsten Vaas
1 Minute 15 Sekunden Lesedauer

Insgesamt 262 kinderpornografische Fotos und Videos hatte der 1995 geborene Mann auf dem Smartphone und Laptop. Knapp zehn Minuten lang befragt Amtsrichterin Julia Ocker den Angeklagten, wobei die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Danach folgen die Aussagen der Polizisten, die den Fall begleitet hatten. Eine Beamtin beschrieb den angeklagten Sohn als auch den Vater als kooperativ, die Mutter dagegen als unkooperativ. Der Angeklagte sei sofort geständig gewesen.
Der zweite Polizist beschrieb die schwierige und langwierige Analyse der Fotos auf dem Smartphone sowie der Videos auf dem noch schwieriger zu öffnenden Laptop und dessen Datenträger sowie Messenger und E-​Mail-​Adresse. Er bestätigte die Darstellung heftigen Missbrauchs und sprach von 170 Bildern, etlichen Videos und Mangas. Man könne die belastenden Bilder und Filme nur in begrenzten Zeiträumen und Sequenzen ertragen, sechs bis acht Monate werde man bis zur endgültigen Aufbereitung und Auswertung benötigen, da man strafrechtlich relevante Inhalte genau in den Fokus des Gesetzes setzen müsse. Man untersuche daher auch die Filme ohne Worte und Sound.
Die Staatsanwaltschaft verlangte im Hinblick auf einen nicht vorbestraften Täter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, während der Verteidiger für vier Monate auf Bewährung plädiert und dazu eine sozialtherapeutische Behandlung sowie soziale Arbeit vorschlug.
Nach langer Beratung der Richterin mit den Schöffen verkündet Julia Ocker das Urteil. Man habe bei der Härte der Fotos und Videos ein Jahr und sechs Monate Gefängnis für angemessen gehalten, allerdings zusammen mit einer Bewährung auf drei Jahre. Dazu kommen als Bewährungsauflagen 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit und die Übernahme der Kosten des Verfahrens. Man halte dieses Urteil im Blick auf nicht vorhandene Vorstrafen und das Geständnis des Angeklagten für angemessen.

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