Urteile im Messerstecher-Prozess Gmünd
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Die Zweite Große Jugendkammer am Ellwanger Landgericht hat Recht gesprochen. Am sechsten Tag im Prozess um die Ereignisse an Halloween 2022 in Gmünd hat sie zwei der jugendlichen Täter zu Gefängnisstrafen von jeweils zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der dritte Angeklagte verließ das Gericht als freier Mann.
Dienstag, 23. Mai 2023
Thorsten Vaas
57 Sekunden Lesedauer
Damit ist ein nach den Worten des Vorsitzenden Richters Jochen Fleischer „nicht ganz einfacher Prozess“ zu Ende gegangen. In seiner einstündigen Urteilsbegründung resümierte er den nach Überzeugung der Kammer gesicherten Sachverhalt dieser dramatischen Nacht. Vor einem Imbiss friedlich wartende Freunde werden aus dem Nichts angegriffen. Die verbale Auseinandersetzung entgleist. Einen jungen Mann treffen Faust und Messer des 19-Jährigen. Von dem Stich spürt er zunächst nichts. Zeitgleich zückt der Unbekannte sein Messer und trifft den zweiten in die Achsel. Die Messerstecher rennen davon. Der nur leicht Verletzte ruft Einsatzkräfte zu Hilfe und versucht, die massive Blutung seines Freundes zu stillen. Während er vor diesem kniet, nähern sich zwei weitere Angreifer, umkreisen ihn und stechen sinnlos auf den Wehrlosen ein: „Zwei Bewaffnete gegen einen Unbewaffneten“, so Fleischer. Ob das mit den ersten Angreifern abgesprochen war, ließ sich nicht ergründen. Der 20-Jährige, der sich nur einen Gyros holen wollte, wird schwerverletzt. Unklar bleibt, warum die beiden schließlich von ihm ablassen: „Sie hätten weitermachen können“, so Fleischer. „Sie hätten ihn töten können.“
Mehr über den Prozess lesen Sie am Mittwoch in der Rems-Zeitung.
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