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Bahn ändert Fahrgastrechte in ganz Europa

Foto: Michael Ottersbach /​pix​e​lio​.de

Ab dem 7. Juni ändern sich europaweit die Rechte der Bahnkunden. Was Fahrgäste jetzt wissen müssen.

Dienstag, 06. Juni 2023
Sarah Fleischer
32 Sekunden Lesedauer

Nach den europaweit gültigen Bahnfahrgastrechten können Zugreisende bei Ausfällen und Verspätungen von der Bahn eine Erstattung verlangen. Ab dem 7. Juni 2023 gilt aber eine neue „Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (EU 2021/​782) mit eingeschränkten Rechten. Ab diesem Tag müssen Eisenbahnunternehmen keine Entschädigung mehr zahlen, wenn die Verspätung durch einen der folgenden Gründe entstanden ist: höhere Gewalt, also Sturm, Verschulden eines Fahrgasts, Verhalten Dritter, wenn also beispielsweise Personen die Gleisanlage betreten, oder Sabotageakte. Zudem muss die Verspätung oder der Zugausfall trotz aller Sorgfalt un– vermeidbar sein.

Wie die Rechtslage bei Streiks aussieht und welche Entschädigungen beantragt werden können, erfahren Sie am Dienstag auf der Wissens-​Seite der Rems-​Zeitung.

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