Die Frist ist abgelaufen. Jetzt steht es fest, wer sich fürs Schechinger Rathaus beworben hat. Fünf Kandidaten wollen Bürgermeister werden. Alle fünf wurden vom Gemeindewahlausschuss für die Wahl zugelassen.
Er hat seine Kandidatur erst gestern bekannt gemacht, obwohl er der zweite Bewerber um das Amt des Bürgermeisters in Schechingen gewesen ist und demzufolge auch auf Platz zwei des Wahlzettels stehen wird: Wolfgang Barth (46), Mitglied des Schechinger Gemeinderats und Diplom-Verwaltungswirt.
Am Montag, 31. August, um 18 Uhr ist Bewerbungsende. Dann tagt der Wahlausschuss und beschließt, ob und welche Kandidaten zur Wahl des Bürgermeister zugelassen werden. Bisher sind es vier, wobei der vierte sich bislang noch nicht öffentlich geäußert hat.
In Schechingen wird derzeit viel gemunkelt: „Der „nah und gut“ schließt Ende September endgültig. Beim ehemaligen „Afrika“ tut sich auch nichts mehr. Die Bäckerei Weber ist schon geschlossen. Selbst über „Blumen aktuell“ wird spekuliert, dass Ende des Jahres Schluss sein soll. Es ist gar vom „Niedergang“ Schechingens hie und da die Rede. Was steckt hinter den einzelnen Geschichten?
„Bürgermeister zu werden war schon immer mein Berufsziel“, erklärt Stefan Jenninger zu seiner Bürgermeister-Kandidatur in Schechingen. „Das Amt hat mich seit jeher fasziniert und Schechingen ist die Gemeinde, in der ich es gerne ausüben möchte“, sagt der Diplom-Verwaltungswirt.
Am 27. September wählt die Gemeinde Schechingen einen neuen Bürgermeister, nachdem der bisherige Amtsinhaber, Werner Jekel, nach 24 Jahren nicht mehr kandidiert. Tobias Feldmeyer aus Herlikofen hat am Dienstagnachmittag seine Bewerbung auf dem Rathaus in Schechingen abgegeben.
Bei warmen Temperaturen erfolgte am Freitagmittag in Schechingen der Start in die Badesaison. Auch hier war die Eröffnung an strenge Voraussetzungen der aktuellen Corona-Verordnung des Landes geknüpft.
Am 26. Juni, um 14 Uhr wird das Schechinger Freibad wiedereröffnet. Die Eröffnung ist allerdings an strenge Voraussetzungen der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geknüpft. Dies bedeutet, dass Abstandsregeln, Hygienebestimmungen und Flächenvorgaben pro Person auf der Liegewiese, bei den Becken und beim Kiosk einzuhalten sind.