Fußball, Relegation: Markus Abele war spielberechtigt

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Rems-Zeitung

Das Verbandsgericht hat den Einspruch des SV Göggingen gegen die Wertung des Relegationsspiels am vergangenen Sonntag in Waldhausen als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist die Partie dem tatsächlichen Ausgang nach zu werten und der FCB darf auch in der kommenden Saison in der Kreisliga A antreten.

Donnerstag, 20. Juni 2013
Rems-Zeitung, Redaktion
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Die Überprüfung der Spielberichte durch das Sportgericht ergab, dass der Bargauer Spieler Markus Abele zum maßgeblichen Zeitpunkt vor dem vorletzten offiziellen Spieltag der allgemeinen Verbandsspielrunde der unteren Mannschaft nicht mehr Stammspieler der höheren Mannschaft seines Vereins war. Gemäß § 11c Nr. 1 Abs. 3 SpO verliert ein Spieler seine Stammspielereigenschaft, indem er in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der höheren Mannschaft nicht zum Einsatz kommt. Wie vom Verein vorgetragen hat der Spieler Markus Abele sein letztes Spiel bei der Landesliga-​Mannschaft des FC Germania Bargau beim Nachholspiel am 24.04.2013 gegen den SV Vaihingen bestritten. In den nachfolgenden acht Spielen der Landesliga-​Mannschaft kam er nicht zum Einsatz. Dadurch hat der Spieler Markus Abele seine Stammspielereigenschaft verloren und auch nicht wiedererlangt. Nachdem das Urteil bereits am frühen Nachmittag bei Ralf Klotzbücher eingegangen war, fiel dem FCB-​Abteilungsleiter und den anderen Bargauer Verantwortlichen ein Stein vom Herzen: „Auch wir waren plötzlich nicht mehr ganz sicher, ob wir alles richtig gemacht haben. Die Formulierungen in der Spielordnung ist für Normalsterbliche und Nichtjuristen fast nicht mehr zu verstehen. Trotzdem sind wir jetzt natürlich froh, dass wir in dieser Hinsicht keinen Fehler gemacht haben. Es gibt jetzt aber auch überhaupt keinen Grund dem SV Göggingen und seinen Verantwortlichen böse zu sein. Der Einspruch zur Klärung des strittigen Sachverhalts war absolut legitim und der SVG hat nur sein gutes Recht in Anspruch genommen!“