BW-​Fußballverbände sprechen sich für Saisonende zum 30. Juni aus

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Rems-Zeitung

Die drei Fußball-​Landesverbände in Baden-​Württemberg – der Badische , der Südbadische und der Württembergische Fußballverband – sprechen sich nach eingehenden Beratungen in den Verbandsgremien einhellig für die Beendigung der Saison 2019/​20 zum 30. Juni 2020 aus – so wie es die jeweiligen Spielordnungen vorsehen.

Dienstag, 12. Mai 2020
Alex Vogt
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Die Beschlüsse erfolgten, nachdem die Bund-​Länder-​Konferenzen vom 30. April und 6. Mai keine Rechtslage für eine Rückkehr in den regulären Spielbetrieb in absehbarer Zeit erkennen lassen. Die Verordnung der Landesregierung Baden-​Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-​CoV-​2 (Corona-​Verordnung) in der Fassung vom 9. Mai sieht weiterhin umfassende Beschränkungen vor, die eine Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Nach dem Stufenplan für Baden-​Württemberg zur Lockerung der Corona-​Verordnung konnten zwar Freiluft-​Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt am 11. Mai wieder in Betrieb genommen werden, so dass ein Training unter Beachtung strenger Vorgaben in Kleingruppen und ohne Körperkontakt stattfinden kann. Indes ist nach diesem Stufenplan aber weiterhin „nicht abschätzbar“, wann Mannschaftssport – also unter anderem Fußballspiele im eigentlichen Sinne – wieder erlaubt sein wird. Die Gremien aller drei Fußball-​Landesverbände sehen vor diesem Hintergrund keine Möglichkeiten mehr, die Meisterschaftsrunden regulär zu beenden.Bisher wurden in den Meisterschaftsrunden überwiegend etwas mehr als die Hälfte der Spiele ausgetragen. Nachdem die Meisterschaftsrunden nicht zu Ende gespielt werden können, sollen die direkten Aufsteiger dadurch festgestellt werden, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen ermittelt wird. Meister und direkter Aufsteiger ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Aufsteiger anhand sportlicher Kriterien ermittelt werden kann. Und zwar so rechtzeitig, dass diesem in jedem Fall die Teilnahme am Spielbetrieb der übergeordneten Liga im Spieljahr 2020/​21 möglich ist. Alternativ wäre auch denkbar, den Aufsteiger anhand der Vorrundentabelle zu ermitteln. Dafür spricht, dass dann grundsätzlich einmal jeder gegen jeden gespielt hätte. Die Quotienten-​Regelung hat hingegen den Vorteil, dass jedes ausgetragene Spiel angemessen berücksichtigt wird und dies der Absolvierung sämtlicher Meisterschaftsspiele näher kommt​.Es ist zudem sachgerecht, so nur direkte Aufsteiger zu ermitteln, nicht aber Platzierungen, die zur Teilnahme an Relegations– oder Aufstiegsspielen berechtigten. Während die WFV-​Spielordnung vorsieht, dass alle Meister von der Landesliga bis zu den Kreisligen C aufsteigen, bedeutet eine Platzierung, die zur Teilnahme an Relegations– oder Aufstiegsspielen berechtigt, nur eine Aufstiegschance. Ob aus dieser Aufstiegschance ein Aufstiegsrecht erwächst, kann aber aus rechtlichen Gründen sportlich nicht ermittelt werden.Absteiger sollen nicht ermittelt werden, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich in der Regel schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg und daher nicht auf Grundlage einer Quotienten-​Regelung erfolgen soll. Dies hat zur Folge, dass im darauffolgenden Spieljahr aufgrund der Aufstockung ein verschärfter Abstieg erfolgen muss, was aber vertretbar erscheint.
Gelten soll dies in allen Spielklassen der Herren und der Frauen von den Verbandsligen bis zu den Kreisligen. Bei der Jugend soll ebenfalls in allen Spielklassen die Saison zum 30. Juni 2020 beendet werden und die Wertung überbezirklich entsprechend erfolgen. Auf Bezirksebene müssen gegebenenfalls aufgrund des Spielsystems mit Quali-​Staffeln und mit Blick auf die ohnehin vorgesehene Änderung des Spielsystems hin zum „1 – 3-​9“ noch in enger Abstimmung mit den Bezirken andere Lösungen gefunden werden.
Der WFV wird sich nach den Beschlüssen des Präsidiums außerdem dafür einsetzen, dass auch die Gesellschafterversammlungen der Oberliga Baden-​Württemberg (Herren, Frauen, Jugend) und der Regionalliga Südwest in diesem Sinne entscheiden.
Nach den Beschlüssen des Präsidiums wird sich nun der Beirat am 15. Mai mit dem Sachverhalt befassen und der Verbandsvorstand bis 20. Mai darüber entscheiden, ob dem Antrag des Präsidiums gefolgt und entsprechende vorläufige Ordnungsänderung beschlossen werden. Dies allerdings erst nach Anhörung der Mitgliedsvereine, die nun informiert wurden und Gelegenheit haben, sich zu äußern. Schließlich soll eine Beschlussfassung der Delegierten des Außerordentlichen Verbandstages, gegebenenfalls auch ohne Versammlung, erfolgen. Im Rahmen dieser Beschlussfassung soll auch die Möglichkeit bestehen, alternativ für eine Saisonfortsetzung ab dem 1. September 2020 zu stimmen. Dass damit noch ein wenig Geduld bei allen Beteiligten erforderlich ist, weiß auch wfv-​Präsident Matthias Schöck: „Mir ist bewusst, dass sich viele Vereine eine frühere verbindliche Entscheidung wünschen. Aber es ist uns wichtiger, dass auch die Delegierten eines Außerordentlichen Verbandstages durch ihr Votum unsere Haltung bestätigen. Und weil insoweit zum einen Fristen zu beachten sind, zum anderen auch hier innerhalb Baden-​Württembergs ein gemeinsamer Termin gefunden werden soll, müssen wir noch um ein wenig Geduld bitten. Vorgesehen ist ein Termin zwischen dem 6. und 27. Juni 2020.“
Offen bleiben muss zunächst noch, in welchem Spielmodus die Saison 2020/​21 ausgetragen wird.