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Stellungnahme der IG Metall zu Betriebsschließung Steelcase

Nach langen und schwierigen Verhandlungen im Zuge der geplanten Betriebsschließung und Produktionsverlagerung von Steelcase in Durlangen sind von den Betriebs– bzw. Tarifparteien mehrere Vereinbarungen unterzeichnet worden. Im Einzelnen handelt es sich um Sozialplan, Interessenausgleich, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.

Samstag, 17. Mai 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 23 Sekunden Lesedauer

DURLANGEN. Felicitas Nick von der IG Metall zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, und das hat sich gelohnt. Mit vereinten Kräften ist es uns gelungen, ein richtig gutes Paket zu erkämpfen. Die Belegschaft hat sich überaus aktiv und engagiert in Protestversammlungen, IG Metall-​Mitgliederversammlungen und Betriebsversammlungen beteiligt. Das hat wesentlich zu dem guten Ergebnis beigetragen. Der Betriebsrat hat gemeinsam mit der IG Metall einen guten Job gemacht.“
„Wir haben das Bestmögliche für unsere Kolleginnen und Kollegen herausgeholt“, bestätigt Betriebsratsvorsitzender Tobias Bucher. „Die Sozialplanabfindung spiegelt das Arbeitsmarktrisiko wider, und die Sozialzuschläge können sich sehen lassen. Besonders gut ist, dass auch befristet Beschäftigte und Zeiten als Leiharbeiter berücksichtigt sind.“
Pluspunkte des ausgehandelten Pakets sind außerdem ein Sozialtarifvertrag mit Motivationsprämie für die Zeit bis zur Werksschließung, die Verdoppelung der Zuschläge für Samstagsarbeit sowie die Absicherung der Produktivitätszulagen während der Auslaufphase bis Ende 2015.
Rückwirkend ab 1. Mai werden überdies die Gehälter der Angestellten auf das Niveau des Flächentarifvertrages angehoben. Hierfür wurde ein neuer Anerkennungstarifvertrag abgeschlossen. Für die gewerblichen Arbeitnehmer besteht ein Anerkennungstarifvertrag schon seit zehn Jahren. Als Schattenseite des Pakets sieht Felicitas Nick, dass die Einrichtung einer Transfergesellschaft nicht vereinbart werden konnte. Der Schwerpunkt wurde daher auf die Sozialplanabfindungen und die übrigen Leistungen gelegt.
Etwas anderes macht ihr noch große Sorgen: Beim Rentenpaket der Bundesregierung wird aktuell diskutiert, Zeiten des Arbeitslosengeld I-​Bezuges ab einem wie auch immer gearteten Stichtag nicht mehr auf die Beitragszeiten anzurechnen. Dabei sollen bei Arbeitslosigkeit die letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn nicht mehr als Beitragszeiten gezählt werden („rollierenden Stichtag“).
Die Entscheidung von Steelcase zur Betriebsstilllegung betrifft zirka 20 Kolleginnen und Kollegen, die mit 60 Jahren und älter ihre Beschäftigung verlieren werden. Falls sich deren Arbeitslosigkeit nicht vermeiden lässt, ergeben sich für die betroffenen Steelcase-​Beschäftigten erhebliche Benachteiligungen.


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