Mit über 200 km/​h auf der B 29 unterwegs

Blaulicht

Rems-Zeitung

Der 30 Jahre alte Fahrer eines hochmotorisierten Sportwagens muss seinen Boliden demnächst wohl für ein viertel Jahr abstellen, nicht freiwillig, sondern weil es der Bußgeldkatalog so vorsieht. Drei Monate Fahrverbot sind eine der obligatorischen Konsequenzen, die demjenigen drohen, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 70 km/​h überschreitet.

Donnerstag, 08. Juni 2017
Rems-Zeitung, Redaktion
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Und diese Marke übertraf der 30-​jährige dieser Tage relativ locker, als er mit deutlich über 200 km/​h im 120-​km/​h-​Bereich der B 29 unterwegs war. Er fuhr in Lorch-​Waldhausen in Fahrtrichtung Schwäbisch Gmünd, als er vom Video-​Fahrzeug des Verkehrskommissariats Aalen gemessen wurde. Dass die Polizei ihm in Aussicht stellte, mit einem Bußgeld von 1200 Euro belegt zu werden gefiel ihm zwar nicht, richtig beeindruckt war er aber eher durch die in Aussicht gestellte Fahrpause. Da half es auch nicht, dass er die mögliche Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs nur etwa zu Zweidritteln ausgefahren hatte. Die Leasingraten für das nahezu neue Fahrzeug wird der Nutzer wohl in einen Boxenstopp investieren.