Unabsichtlicher Verstoß gegen das Waffengesetz

Rems-Murr

Rems-Zeitung

Wer Waffen eines Verstorbenen in einer Wohnung findet, darf diese nicht einfach zu Polizei bringen. Dies musste auch eine Witwe aus dem Remstal nun erfahren. Da Unwissenheit nicht automatisch vor Strafe schützt, bekommt sie für ihre an sich gut gemeinte Aktion eine Anzeige.

Freitag, 03. September 2021
Gerold Bauer
65 Sekunden Lesedauer

Nicht selten werden bei Wohnungsauflösungen oder nach Todesfällen Waffen aufgefunden. So erging es auch unlängst einer Frau aus Weinstadt im Remstal. Damit diese Waffen möglichst schnell in sichere Verwahrung kommen fuhr die Frau laut Polizeibericht mit den waffenscheinpflichtigen Waffen ihres verstorbenen Ehemanns zur nächsten Polizeidienststelle, um diese dort abzugeben.
Damit hat sie sich trotz ihres guten Willens strafbar gemacht. Denn grundsätzlich bedarf das „Führen einer Schusswaffe“ außerhalb des befriedeten Besitztums einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Was die Frau wohl nicht wusste: Auch die Fahrt vom Wohnort zur Polizeidienststelle zur Abgabe der Waffen bei einer amtlichen Behörde ist bereits ein „Führen einer Waffe“ im Sinne des Waffengesetzes.
Vor dem Hintergrund von schweren Straftaten, die immer wieder mit Waffen verübt werden, sind die Gesetze bewusst sehr streng. Dem Beamten blieb laut Aussage des Polizeipräsidiums Aalen deshalb nichts anderes übrig, als ein Strafverfahren gegen die Frau einzuleiten. Nach Abschluss der Ermittlungen wird nun die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Vorfall abschließend bewerten.

Daher der dringende Appell der Polizei an alle, die beim Ausräumen einer Wohnung eine Schusswaffe oder sonstige erlaubnispflichten Waffen finden: Bringen Sie diese nicht selbst zur Polizei, sondern rufen Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt an und melden den Fund! Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie einen Verstoß gegen das Waffengesetz begehen!