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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Fachgespräch über die sozialen Lebensbedingungen von Flüchtlingen

179 Flüchtlinge leben derzeit in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Schwäbisch Gmünd. Als sie hierher kamen, hatten sie vor allem eines im Koffer: Viele Wünsche und Hoffnungen. Im Rahmen eines Fachgesprächs über die sozialen Lebensbedingungen von Flüchtlingen im Ostalbkreis hatten sie nun die Möglichkeit, mit politisch Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen.

Mittwoch, 04. Mai 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 54 Sekunden Lesedauer

Von Nicole Beuther
SCHWÄBISCH GMÜND. Als Sprecher für die Flüchtlinge fungierten dabei sogenannte „Flursprecher“. So wurden im Februar für die sechs Flure in dem Wohnheim insgesamt 17 „Flursprecher“ gewählt.
Bevor das Fachgespräch stattfand, hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, bei einem Vororttermin in der Gemeinschaftsunterkunft Einblick in die Wohnverhältnisse der Flüchtlinge zu bekommen. Hier und auch im anschließenden Fachgespräch war es den Flüchtlingen vor allen Dingen wichtig, zu vermitteln, warum sie hier sind. „Wenn unser Heimatland besser wäre, dann würde keiner hierher kommen“, machten sie deutlich.
In der Gemeinschaftsunterkunft auf dem Hardt leben bis zu acht Personen auf engstem Raum zusammen. Der Zustand des Gebäudes und die hygienischen Verhältnisse sind alles andere als gut. Doch nicht nur hier erhoffen sich die Bewohner Verbesserung. Sie wollen vor allem eines: Dazugehören. So sagt ein Flüchtling: „Wir wollen ein Teil der Gemeinschaft sein“. Sie alle seien mit der Hoffnung auf ein besseres Leben nach Deutschland gekommen.
Für den Flüchtlingsrat Baden-​Württemberg sprach Andreas Linder. Die vorgeschlagenen Maßnahmen in Bezug auf Gmünd sehen einige Veränderungen vor. Vor allem an der Unterbringung muss sich demnach einiges ändern. Die Gemeinschaftsunterkunft auf dem Hardt müsse geschlossen werden und die Unterbringung von Flüchtlingen solle in kleineren und humaneren Gebäuden erfolgen, auch wenn die Kosten höher seien. Auch sollte kein Wohnzwang in der Gemeinschaftsunterkunft für besonders Schutzbedürftige bestehen, zum Beispiel Kranke, Alte oder traumatisierte Flüchtlinge. Das Problem, so Linder, sei, dass es bei der Landesaufnahmestelle in Karlsruhe kein Verfahren zum Erkennen von besonders Schutzpflichtigen gebe.
Auch Familien und alleinreisende Frauen sollten nicht in einer Kaserne wohnen. „Sinnvoll könnte es sein, für diese Gruppen externen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, solange die Kaserne weiter existiert“, so Linder. Dass sich die Gmünder Gemeinschaftsunterkunft nahe der Innenstadt befindet, bewertet Linder positiv. Weiter spricht sich der Flüchtlingsrat Baden-​Württemberg dafür aus, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. So besteht in Gmünd bisher die Möglichkeit, in einem einzigen Laden mit Wertgutscheinen einzukaufen. Geht es nach dem Flüchtlingsrat, dann sollten die Flüchtlinge die Gutscheine in mehreren Supermärkten einlösen können.
In Anlehnung an eine Studie, die sich mit den sozialen Lebensbedingungen für Flüchtlinge befasst, berichtete Linder, dass in Baden-​Württemberg insgesamt nur wenige der Flüchtlinge in einer ehemaligen Kaserne untergebracht werden. Ein weiteres Thema, das den Flüchtlingen sehr am Herzen liegt, ist die Abschaffung der Residenzpflicht, die es nur in Deutschland gibt. So müssen auch die Flüchtlinge in Schwäbisch Gmünd bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Verlassenserlaubnis beantragen, wenn sie einen Ort außerhalb des Ostalbkreises besuchen möchten. Die Gebühren betragen zehn Euro; Ausnahmen bei der Gebührenerhebung gibt es nur bei schriftlich nachgewiesenen Terminen, z. B. im Krankenhaus, beim Arzt, beim Rechtsanwalt oder Gericht. In zahlreichen Landkreisen werden solche Gebühren nicht erhoben, darunter Göppingen, Rems-​Murr-​Kreis oder Schwäbisch Hall. Die Bitte, auch hier in Gmünd von solchen Gebühren abzusehen, ist Inhalt eines Schreibens, das die Gmünder Bürgerinitiative gegen Fremdenfeindlichkeit – Arbeitskreis Asyl verfasst und an die Gmünder Stadtverwaltung weitergeleitet hat. Ein Hoffnungsschimmer scheint da der Koalitionsvertrag der neuen grün-​roten Landesregierung. Darin ist vorgesehen, die Residenzpflicht abzuschaffen.
Ein weiteres Anliegen der Bürgerinitiative ist es, dass die Erhebung von Bußgeldern bei einer „Residenzpflichtverletzung“ abgeschafft wird. In Schwäbisch Gmünd beträgt die Geldbuße bei Verstoß gegen die Residenzpflicht 98,50 Euro. Die Höhe der Geldbuße sei jedoch eine Ermessensentscheidung der Kommune, teilt die Bürgerinitiative mit. So betrage beispielsweise das Verwarnungsgeld in Aalen nur 25 Euro (bei erstmaligem Verstoß gegen die Residenzpflicht).
Eine weitere notwendige Maßnahme in Schwäbisch Gmünd ist nach Ansicht des Flüchtlingsrates Baden-​Württemberg die Förderung der Integration durch die Teilnahme an Sprachkursen. Dies sei nicht alleinige Aufgabe von Ehrenamtlichen. Vorstellbar seien finanzielle Zuschüsse an Sprachkursträger.
Unter den politischen Vertretern, die zu dem Fachvortrag gekommen waren, war auch der neu gewählte Landtagsabgeordnete Klaus Maier. Die neue Landesregierung wolle die Unterbringung der Flüchtlinge schrittweise verbessern. Die Residenzpflicht gehöre abgeschafft, so Maier. Auch sprach er sich für eine Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. Zu letzterem berichtete Josef Rettenmeier, Sozialdezernent des Ostalbkreises, dass man gerade dabei sein, mit w

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