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Petitionsausschuss des Landtags im Lorcher Rathaus und im Götzental

Die Sachlage ist klar : Manfred Oßwald und die Stadtverwaltung Lorch sind unterschiedlicher Meinung darüber, ob die Familie Oßwald eine städtische Quelle durch ihr Haus führen darf, um so Wärme und Energie zu gewinnen. Unklar ist, was der Petitionsausschuss des Landtags da ausrichten könnte.

Dienstag, 03. Juli 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
2 Minuten 44 Sekunden Lesedauer

LORCH (bt). Manfred Oßwalds Position ist eindeutig: Anstatt Öl zu verbrauchen, so legte er dem in Gestalt von MDL Dr. Stefan Scheffold und der Vorsitzenden Beate Böhlen vertretenen Petitionsausschuss dar, wolle er künftig auf eine umweltfreundlichere Lösung setzen. Er habe deshalb von Fachleuten verschiedene Vorschläge erarbeiten und analysieren lassen. Aufgrund der Lage seines Hauses lasse sich einiges nicht umsetzen – mangels direkter Sonneneinstrahlung etwa sei Photovoltaik ungeeignet, und Pellets anliefern zu lassen, wäre nur unter erheblichem Aufwand möglich. So setze er nun darauf, Wasser einer Quelle, die wenige Meter außerhalb seines Grundstückes entspringt, direkt an der Quelle zu kanalisieren und zu kühlen, um auf diese Art Energie zu gewinnen. Tausend Liter in der Stunde in trockenen Sommern, dreitausend im Winter könnten das ganze Jahr über mit einer Wärmepumpe von elf auf sechs oder sieben Grad gekühlt und dann – in keiner Weise beeinträchtigt, lediglich ein bisschen kälter – in den Götzenbach eingeleitet werden. Und das sei im Zuge der Erderwärmung ja kein Fehler. „Löblich“ nannte Scheffold das Bemühen um umweltfreundliche Energie.
Die Interessen Lorch sind freilich ganz andere. Auf dieses Wasser, so Bürgermeister Karl Bühler, wolle die Stadt nicht ohne weiteres verzichten, handle es sich doch um eine Notreserve; wie der Name schon sage, dafür gedacht, in Zeiten der Not zur Versorgung mit Wasser beizutragen – dass dieses Wasser hart sei, spiele keine Rolle, werde es doch in einer zentralen Aufbereitungsstelle für Quellen aus dem Götzental aufgefangen. Stadtbaumeister Rainer Ehmann verwies darauf, dass etwa die Mikrobiologie dieses Quellwassers sehr anfällig sei. Weiteres zentrales Argument Bühlers galt dem Untergrund: „Wir sprechen von 60, 70 Meter Leitung durch einen sensiblen Hang“; die Leitung müsste mindestens 1,20 Meter tief liegen, der Graben entsprechend rund 1,50 Meter tief sein, was doch sehr aufwendig sei. Zudem werde in diesem Bereich von einem kleinen Waldbiotop gesprochen; es gebe eine Bürgerinitiative, die dort alle Aktivitäten verfolge und „auf der Matte steht, wenn dort nur ein Baum gefällt wird.“ Also gebe es auch naturschutzrechtliche Bedenken. Auf den Punkt gebracht: Nach eingehender Prüfung werde man einer Entnahme aus der Quellfassung nicht zustimmen.
Grundsätzlich die Behörden: Ministerialrat Klemens Rebholz vom Umweltministerium zeigte sich einigermaßen verwundert, dass keinerlei wasserrechtliche Tatbestände erhoben seien und wohl auch noch keine Verfahren eingeleitet wurden. Wasser gehöre der Allgemeinheit, war in diesem Zusammenhang ein wichtiger Satz. Auch Oliver Huber vom Geschäftsbereich Wasserwirtschaft des Landratsamtes wusste von keinen entsprechenden Vorgängen. Auch gab er zu bedenken, dass gar nicht abzusehen sei, welche haftungsrechtlichen Probleme auf Oßwalds zukommen könnten, sollte der Hang ins Rutschen geraten. Auf die Frage, warum sich denn die Familie Oßwald nicht zuerst ans Landratsamt gewandt hatte, antwortete Manfred Oßwald, er habe keinen entsprechenden Hinweis erhalten. Dem „Biotop“-Argument begegnete er mit Schilderungen größerer Eingriffe wie etwa dem Deponieren von Erdaushub.
Für den Petitionsausschuss bemühten sich Scheffold und Böhlen, beiden Seiten gerecht zu werden, doch sehr schnell zeigte sich das eigentliche Problem dieses Verfahrens: Es gibt keine zuständige Landesbehörde – ureigene Aufgabe dieses Ausschusses ist es ja, Bürgern beizustehen, die sich von einer solchen Behörde ungerecht behandelt fühlen.
Die Quelle befindet sich auf städtischem Grund und Boden, und Bühler nimmt kein Blatt vor den Mund: „Wir lassen uns vom Petitionsausschuss nicht hineinregieren ins im Grundgesetz verankerte Selbstverwaltungsrecht einer Stadt.“ Insofern sei die ganze Angelegenheit keine des Petitionsausschusses; die ganze Angelegenheit ruhe jetzt. Beate Böhlen zog sich recht früh aus der Diskussion zurück, wohl, als ihr klar wurde, dass hier kein klassisches Anliegen aus ihrem Zuständigkeitsbereich vorgetragen wurde. Dr. Scheffold bestätigte im Gespräch mit der RZ, dass der Fall ruhe, er erklärte freilich auch, die ablehnende Haltung der Stadt Lorch überzeuge nicht und er gehe davon aus, dass sich Stadt Lorch und Manfred Oßwald nun „gemeinsam mit Fachleuten um eine Lösung bemühen werden.“

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