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Nachrichten Schwäbisch Gmünd

Von Einsicht keine Spur: Erneut straffällig

Immer wieder landen drei junge Männer, die ihre Finger nicht bei sich behalten können, in Gmünd vor dem Jugendschöffengericht. Auch am Dienstag konnte das Jugendschöffengericht die alten Bekannten begrüßen.

Dienstag, 30. September 2014
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 38 Sekunden Lesedauer

Von Dieterich Kossien SCHWÄBISCH GMÜND. Das Jugendschöffengericht tagte unter Vorsitz von Jugendrichter Thomas Hegele. Was den Angeklagten von Staatsanwalt Karst vorgeworfen wurde, waren beileibe keine Bagatellen, sondern schwere kriminelle Handlungen. So warf er den Mitbürgern ausländischer Herkunft vor, 2014 dass einer von ihnen im Buhlgässle eine Körperverletzung begangen habe, dazu kam das Delikt des Bandendiebstahl und das des Raubes. So wurde im Januar 2014 in Königsbronn eine Tankstelle überfallen und wenig später in der Gmünder Weststadt die Agip-​Tankstelle. Sodann warf der Staatsanwalt ihnen einen Einbruch in die Bahnhofsgaststätte in Kirchheim vor. Als auch eine Gaststätte in Königsbronn heimgesucht wurde, kamen ihnen bald die Ermittler auf die Schliche. Auch in Oberkochen war die Gaststätte eines Landsmanns das Ziel. Der Geschädigte aus Oberkochen ließ sich seine Version der Tat von Dolmetscher Bilal Dincel übersetzen. So sei er von einem deutschen Freund informiert worden, dass in seine Gaststätte wohl durch mehrere Personen eingebrochen worden sei. Dann habe er die Polizei gerufen und sich auf den Weg zur Gaststätte gemacht. Als er in der Gaststätte ankam, flüchteten drei Personen. Eine davon konnte er festhalten und zu Boden werfen. Doch dessen Komplize sei dann auf ihn mit einem Schraubenzieher losgegangen. Da in der Zwischenzeit auch die Polizei eingetroffen war, konnten die drei Täter festgenommen werden. Auch die Aussagen weiterer Zeugen verfestigten die Beweisaufnahme. Mit den Angeklagten hatte sich in der Folge und auch in der Untersuchungshaft, aus der sie nun vorgeführt wurden, der psychiatrische Gutachter aus Weinsberg, Dr. Heinrich, beschäftigt. Dabei stellte er Störungen im Sozialverhalten, Entwicklungsstörungen und Alkohol– und Drogenmissbrauch über einen längeren Zeitraum hinweg fest, sah aber keine tiefgreifende Bewusstseinsstörung und auch keine überwiegend eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, wohl jedoch teilweise einen Rauschzustand und eine Drogenabhängigkeit. Ein Blick in das Strafregister der Täter offenbarte eine rege kriminelle Tätigkeit und daraus resultierende Verurteilungen, die jedoch kaum zur Einsichtsfähigkeit geführt hatten. So wird es für die Verteidigerin, Elisabeth Unger-​Schnell, und ihre beiden Kollegen, Achim Wizemann und Markus Bessler, am kommenden Montag, wenn ab 13.30 Uhr die Verhandlung mit den Plädoyers fortgesetzt wird, nicht leicht werden, Positives ins Feld zu führen, nachdem der Staatsanwalt seinen Antrag gestellt hat. Auch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Alexander Heyder, wird vor dem Urteil noch gehört werden.

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