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Man kann Fahrzeuge nun auch online bei der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen

Wer ein Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen hat, hat ab sofort die Möglichkeit, dieses via Internet abzumelden. Die sogenannte „Kfz-​Online-​Außerbetriebsetzung“ ist unter www​.ostal​bkreis​.de in der Rubrik Online-​Service zu finden.

Mittwoch, 28. Januar 2015
Rems-Zeitung, Redaktion
1 Minute 49 Sekunden Lesedauer


OSTALBKREIS. Möglich wurde dieses Angebot durch die Änderung der Fahrzeug-​Zulassungsverordnung. Seit 5. Januar 2015 werden von den Kfz-​Zulassungsstellen des Landratsamts Ostalbkreis bei allen Zulassungsvorgängen neue Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) verwendet, die jeweils über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen. „Das neue Online-​Verfahren bieten wir zusätzlich zur bisherigen Außerbetriebsetzung vor Ort in unseren Zulassungsstellen an“, erklärt Doris Forstenhäusler, die Leiterin des Geschäftsbereichs Straßenverkehr. „Allerdings benötigt der Fahrzeughalter, der das neue Verfahren nutzen möchte, einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-​Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Außerdem muss er die AusweisApp2 auf dem PC installiert haben.“
Wer also sein Fahrzeug im Januar zugelassen hat, diese Voraussetzungen erfüllt und die Online-​Außerbetriebsetzung nutzen möchte, geht so vor:
Schritt 1: Öffnen der Seite Kfz-​Online-​Außerbetriebsetzung unter www​.ostal​bkreis​.de in der Rubrik Online-​Service.
Schritt 2: Identifizierung mittels des neuen Personalausweises.
Schritt 3: Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar), Verdeckung der Siegelplakette des Kennzeichens abziehen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar).
Schritt 4: Eingabe der fahrzeugbezogenen Daten (Kennzeichen, Sicherheitscodes der Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung Teil I). Nach der Eingabe der Daten erfolgt der Abgleich mit dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR). Das Programm überprüft die zuständige Zulassungsbehörde und identifiziert die entsprechende Fahrzeugakte anhand des amtlichen Kennzeichens und des Codes der Zulassungsbescheinigung Teil I. Sind die Antragsdaten korrekt, werden die vom Antragsteller eingegebenen Daten beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert.
Schritt 5: Über das ePayment-​System muss die Gebühr für die Außerbetriebsetzung in Höhe von 6,20 Euro bezahlt werden. Danach erhält der Antragsteller eine Online-​Bestätigung, dass seine Daten eingegangen sind.
Vom Kraftfahrtbundesamt werden die Antragsdaten dann an die Kfz-​Zulassungsstelle des Landratsamts Ostalbkreis übermittelt. Hier wird der Antrag bearbeitet und die Außerbetriebsetzung durchgeführt. Anschließend erhält der Fahrzeughalter eine Mitteilung über die erfolgte Außerbetriebsetzung postalisch oder unter Nutzung von DE-​Mail.
„Wichtig zu wissen ist, dass mit der Eingabe der Daten für die Online-​Außerbetriebsetzung durch den Antragsteller das Fahrzeug nicht zeitgleich abgemeldet ist“, betont Doris Forstenhäusler. „Als Datum der Außerbetriebsetzung gilt erst der Tag, an dem die Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle den Antrag bearbeiten.“ Das Kennzeichen kann daher auch erst nach Außerbetriebsetzung durch die Zulassungsstelle wieder verwendet werden.
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, können auf Wunsch des Fahrzeughalters neue Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Stempelplaketten — allerdings kostenpflichtig — ausgegeben werden, damit die Online-​Außerbetriebsetzung im Bedarfsfall genutzt werden kann.
Alle Informationen zur Online-​Außerbetriebsetzung gibt es unter www​.ostal​bkreis​.de, Rubrik Online-​Service oder unter http://​www​.bmvi​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​D​E​/​A​r​t​i​k​e​l​/​L​A​/​i​n​t​e​r​n​e​t​b​a​s​i​e​r​t​e​-​f​a​h​r​z​e​u​g​z​u​l​a​s​s​u​n​g​.html. Für weitere Fragen stehen bei der Kfz-​Zulassungsstelle Cornelia Beck und Sonja Haf unter Tel. 07361 503‑1537 zur Verfügung.

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