Ein junger Mann wollte vor dem Landgericht angeblich mit falschen Aussagen einen Freund entlasten

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Dass Lügen nicht als Kavaliersdelikt durchgehen, davon konnte man sich vor dem Jugendschöffengericht, das unter Vorsitz von Richter Thomas Hegele tagte, ein Bild machen.

Freitag, 21. Januar 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
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SCHWÄBISCH GMÜND (pm). In einer Berufungsverhandlung vor dem Ellwanger Landgericht hatte ein junger Mann aus Gmünd Aussagen als Zeuge gemacht, die dem Gericht nicht glaubwürdig, sondern als Hilfestellung für einen angeklagten Freund erschienen.
Ursprünglich ging es um eine Schlägerei vor einer Gmünder Kneipe in der Nähe des Parlermarktes im Vorjahr. Danach wurde ein anderer junger Mann wegen Körperverletzung verurteilt. Der legte Berufung ein, über die dann in Ellwangen entschieden wurde. Dabei soll es zu den angeblichen Falschaussagen des nunmehr Angeklagten gekommen sein. Der hatte u.a. ausgesagt, dass sein Freund einen anderen erst dann geschlagen habe, als er zuvor von einem anderen jungen Mann vor der Wirtschaft geschlagen worden sei.
Der Staatsanwalt in Gmünd hielt ihm aber nun vor, die Sache sei etwas anders verlaufen. Demnach, so ließ sich dem entnehmen, habe sein Freund in diesem Fallgleich zweimal zugelangt. Beide Male, also auch über die erste Auseinandersetzung, soll er falsch ausgesagt haben.
So hätte er beim ersten Mal nichts gesehen und beim zweiten wolle er nur gesehen haben, dass sein Freund erst den anderen getreten habe, als er selbst angegangen worden sei, nicht aber gesehen habe, dass der Freund schon vorher tätlich geworden sei und somit der eigentliche Übeltäter war. Ihm wurde vorgeworfen, er habe mit seiner Aussage dem Freund helfen wollen.
Der Angeklagte aber war der Meinung, er habe mit seiner Aussage in Ellwangen gesagt, dass er im zweiten Fall vor dem bewussten Schlag nichts gesehen habe. Das wiederum glaubten weder Staatsanwalt und Richter jetzt in Gmünd. Wenn er den bewussten Schlag gesehen habe, dann müsse er auch den davor erfolgten gesehen haben.
Rechtsanwalt vermutet Missverständnis in Ellwangen
Jugendschöffenrichter Hegele und der Staatsanwalt hielten ihm vor, dass es ungut ausgehen könne, wenn er nicht noch einmal darüber nachdenken würde. Der junge Mann aber blieb bei seiner Aussage. Und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Bagin, war der Ansicht, dass ein Missverständnis beim Gericht in Ellwangen vorgelegen habe. Die Aussage seines Mandanten sei nicht richtig verstanden worden. Sein Mandant habe nicht die Unwahrheit gesagt, vielleicht aber habe er nicht eindeutig gesagt, dass er vor dem von ihm erwähnten Schlag keinen anderen gesehen habe.
Da auch die Aussagen von Zeugen jetzt noch keine Klarheit brachten beraumte Jugendrichter Thomas Hegele für den 7. Februar einen weiteren Termin an. Dann soll eine weitere Zeugin vernommen werden.
Und auch der Richter, der dann in Ellwangen das Urteil über den Freund des jetzigen Angeklagten gesprochen hatte, und ein Staatsanwalt werden dann in Schwäbisch Gmünd als Zeugen über etwaige Kommunikationsdefizite gehört werden. Das Gericht macht es sich also auch in diesem Fall ganz sicher nicht einfach, um zu einem gerechten Urteil zu kommen.