Die kleine Tochter missbraucht: Dafür bekam der Vater vom Amtsgericht eine Freiheitsstrafe und viele Auflagen

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Wieder einmal musste sich das Schöffengericht in Schwäbisch Gmünd, das gestern unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Klaus Mayerhöffer tagte, mit einem der Fälle beschäftigen, in denen es um den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Erwachsene ging. Diesmal musste sich ein 45 Jahre alter Vater zweier Kinder unter 14 Jahren wegen eines solchen Vorwurfs verantworten. Zugute wurde ihm gehalten, dass er geständig war.

Freitag, 12. August 2011
Rems-Zeitung, Redaktion
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SCHWÄBISCH GMÜND (kos). Staatsanwalt Uwe Karst hielt ihm vor, sich an seiner sechsjährigen Tochter mehrfach sexuell vergangen zu haben, indem er wiederholt die Sechsjährige auf den Po und im Intimbereich geküsst hatte. Das Verfahren kam durch seine Selbstanzeige ins Rollen, nachdem ihn die Mitarbeiterin der Familienpflege der Caritas mit den Vorwürfen konfrontiert hatte und ihm die ihn jetzt vertretende Rechtsanwältin dazu geraten hatte. Amtsgerichtsdirektor Mayerhöffer befragte den Angeklagten. Der war nach seinen Aussagen in stabilen Verhältnissen und strenger Erziehung in der DDR aufgewachsen. Er machte dort den mittleren Bildungsabschluss und eine Maurerlehre. 1985 kam er in die Bundesrepublik. Hier wechselten Zeiten, in denen er Beschäftigung fand, mit solchen der Arbeitslosigkeit ab, nachdem er die Arbeit auch wegen Krankheit verloren hatte. Dann bekam er ein Alkoholproblem. Das versuchte er zuerst jetzt vor dem Gericht schönzureden, gab aber dann aber auf Vorhalt des Amtsgerichtsdirektors zu, mehr und mehr dem Trinken verfallen zu sein. Nachdem er unter der Woche zuerst wenig konsumiert hatte, gab er nun zu, auch schon morgens mehr und mehr getrunken zu haben, was sich an den Wochenenden noch steigerte. Ehefrau berief sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht Schließlich habe er sich vor einen Zug werfen wollen, weil ihm das Unrecht bewusst geworden sei, doch der Zug „sei aus einer anderen Richtung gekommen“. Danach sei er durch die Stadt geirrt und habe dann mit der Caritas Kontakt aufgenommen. Zur Zeit befinde er sich in einer Selbsthilfegruppe. Eine Therapie könne er wegen der Kostenübernahme erst nach dem Gerichtsverfahren beginnen. Aus der Befragung ging weiter hervor, dass sich seine beiden Kinder in der Marienpflege in Ellwangen befinden, weil er sich nicht an die ergangene Auflage gehalten hatte, sich von ihnen fern zu halten. Das hatte er nicht getan, wenn er mit seiner Frau zusammentraf. Diese machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, und von der Anhörung der Mitarbeiterin der Familienpflege wurde abgesehen, da die Sachlage eindeutig war. Nach der Bekanntgabe von vier Einträgen in das Strafregister beantragte Staatsanwalt Uwe Karst ein Jahr Freiheitsstrafe, die man zur Bewährung aussetzen könne. Dies, weil man ihm eine Chance geben müsse, wieder den rechten Weg zu finden. Als Auflage aber müsse er sowohl eine Sexual– als auch eine Drogentherapie machen. Die Verteidigerin wies darauf hin, dass er zu den Vorwürfen stehe, eine Selbstanzeige gemacht habe und sich kooperativ verhalte, um sein Problem zu bewältigen. Ansonsten folgte sie dem Antrag des Staatsanwaltes. Das tat auch das Schöffengericht. Neben der Freiheitsstrafe muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sich einem Bewährungshelfer unterstellen und die vom Staatsanwalt geforderten Therapien absolvieren, die er erst beenden darf, wenn diese von den Therapeuten nicht mehr für notwendig gehalten werden. Zugute hielt ihm das Gericht, dass ihm seine Tat erkennbar leid tue, doch die gravierenden Folgen eines Missbrauchs von Kindern, auch wenn es hier ein minderschwerer Fall sei, hätten eine Freiheitsstrafe und die Auflagen notwendig gemacht. Er solle sich das Urteil zur Warnung gereichen lassen.