Die Tage für Autos mit gelber Plakette sind gezählt: Ab 1. Januar nur noch mit grünem Aufkleber in die Umweltzone

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Bereits seit Januar 2012 sind in der Umweltzone Stuttgart nur noch Autos mit grüner Plakette zugelassen – in Schwäbisch Gmünd und den anderen Umweltzonen ist dies ab 1. Januar 2013 der Fall.

Freitag, 28. Dezember 2012
Rems-Zeitung, Redaktion
92 Sekunden Lesedauer


SCHWÄBISCH GMÜND (nb). Nach Angaben des Landratsamts Ostalbkreis gibt es in Schwäbisch Gmünd derzeit 1268 Fahrzeuge mit gelber Plakette – nur wenn die veraltete Abgastechnik in einem Fachbetrieb nachgerüstet wird, dürfen die Fahrzeughalter auch ab Dienstag kommender Woche noch damit fahren. Im gesamten Ostalbkreis sind laut Auskunft des Landratsamtes 10 467 Fahrzeuge mit gelber Plakette unterwegs.
Spezielle Kontrollen werden wegen des zusätzlichen Aufwands in Gmünd auch künftig nicht durchgeführt. Vielmehr soll so wie bisher im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle darauf geachtet werden, wer ohne gültige Plakette unterwegs ist. Etwas, was in Gmünd seit Einführung der Umweltzone im Jahr 2008 so gehandhabt wird.
Wie bei der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd zu erfahren ist, gibt es keine auffälligen Verstöße. Es komme relativ selten vor, dass jemand ohne Plakette unterwegs ist, so Pressesprecher Markus Herrmann, der darauf aufmerksam macht, dass es rechtlich auch gar nicht so einfach sei, ein Bußgeld zu fordern. Beispielsweise bei einem parkenden Auto, bei dem nicht nachgewiesen werden kann, wie lange es schon im ruhenden Verkehr steht.
Wer in einer Umweltzone ohne Plakette unterwegs ist bzw. keine Ausnahmegenehmigung hat, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette gelten nur noch bis kommenden Montag.
Wie bisher gilt auch künftig der Grundsatz: „Nachrüstung vor Ausnahme.“ Ist eine Nachrüstung möglich, dann kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Aus diesem Grund ist es sowohl beim Erstantrag als auch beim Folgeantrag notwendig, eine aktuelle Bescheinigung eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation vorzulegen.
Zum Zweck der Prüfungs-​, Probe– oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, rotem Kennzeichen oder mit Ausfuhrkennzeichen dürfen Fahrzeuge gemäß einer hierfür geltenden Allgemeinverfügung die Umweltzonen befahren. Eine Härtefallregelung ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug (ohne Plakette) erstmals vor dem 1. November 2007 bzw. das Fahrzeug mit roter/​gelber Plakette erstmals vor dem 1. Januar 2010 auf den jetzigen Halter zugelassen wurde.
Mit dem Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette wird der Luftreinhalteplan fortgeschrieben; das Verbot wurde vom Regierungspräsidium festgesetzt. Als Grund wird die dauerhafte Verbesserung der Luftqualität genannt.