Geldbuße und Bewährungsstrafe

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Dass auch zur Sommerzeit das geschäftige Treiben am Amtsgericht Schwäbisch Gmünd keine Pause kennt, davon zeugen zurzeit nicht die mit der Erneuerung der Fassade beschäftigten Handwerker, auch mehr oder weniger böse Buben beschäftigen Richter und Anwälte. Davon konnte man sich auch am Dienstag wieder ein Bild machen.

Mittwoch, 21. August 2013
Rems-Zeitung, Redaktion
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Während draußen die Handwerker am Gmünder Amtsgericht mit Verschönerungsarbeiten zu Gange waren, war das, was sich drinnen abspielte, weniger dazu angetan, Freude zu verbreiten.
Dabei hatte ein erster Angeklagter noch ausgemachtes Glück. Obwohl er mit seinem Motorrad einen Pkw geschrammt und ihm auch Fahrerflucht vorgeworfen worden war, wurde das Verfahren gegen ihn auf Vorschlag von Strafrichter Hans-​Dieter Grimm, dem der Schaden in Höhe von rund 300 Euro als doch zu geringfügig erschienen war, eingestellt.
Wesentlich anders ging es dann aber in einem weiteren Fall zur Sache. Ein noch relativ junger Mann stand vor dem Richter, weil er versucht hatte, zwei hochwertige Fahrräder zu stehlen und die Schlösser dazu mit einem Bolzenschneider knacken wollte. Die Schneidwerkzeuge aber waren zu stumpf, so dass das Vorhaben misslang und er, weil er beobachtet wurde, vor dem Gmünder Strafrichter Hans-​Dieter Grimm landete. Dabei handelte es sich um einen besonders schweren Fall, da er gewusst habe, was er tat, so Richter Grimm und die Staatsanwältin Maier-​Tartsch. Auch sei er wegen Diebstahls bereits dreimal vorbestraft. Das wog schwer. Vor dem Richter wollte er nun wegen der neuen Fälle nichts wissen. Er habe das ihm Vorgeworfene wegen eines epileptischen Anfalles gar nicht mit mitbekommen. Nach einem solchen Anfall wisse er nicht, was davor gewesen sei. Um das zu klären, war ein sachverständiger Gutachter geladen worden. Der aber gab zu verstehen, dass neben der Epilepsie der Täter auch paranoide Züge aufweise und zu verstehen gab, er könne sich nicht erinnern. Das aber schloss der geladene Gutachter aus. Auch Zeugen hatten ihn als zielbewusst geschildert. Er habe genau gewusst, was er tat. Schwer wog dann die Tatsache, dass er bereits dreimal wegen Diebstahlsdelikten vorbestraft war. Die Staatsanwältin forderte nun für den von der Sozialhilfe lebenden Mann eine zur Bewährung auszusetzende sechsmonatige Freiheitsstrafe. Richter Grimm verurteilte ihn zu fünf Monaten unter Bewährung und zu einer Geldbuße von 400 Euro, die er in Raten an den Gmünder Hilfs– und Wohltätigkeitsverein zahlen muss. Er machte ihm jedoch auch eindeutig klar, dass er bei weiteren Taten nicht zu gut wegkommen würde. Nun müsse er sich auch einem Bewährungshelfer unterstellen, der ihm auch die nötigen Wege in eine Therapie weisen könne.