Auswirkungen bis hin zur Wasserversorgung: Gmünder Gemeinderat befasst sich mit Anträgen zum Freihandelsabkommen TTIP

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Noch immer wird zwischen den USA und der Europäischen Union über das Freihandels– und Investitionsschutzabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) verhandelt. Es hat Auswirkungen bis hinab auf die kommunale Ebene, viele sehen es mit Skepsis und beklagen die mangelnde Transparenz der Verhandlungen.

Freitag, 05. Juni 2015
Rems-Zeitung, Redaktion
136 Sekunden Lesedauer

SCHWÄBISCH GMÜND (rw). Auch wird befürchtet, dass es ein Sonderklagerecht von Konzernen gegen demokratisch beschlossene Gesetze durch „private Schiedsgerichte“ geben könne und die Rekommunalisierung von Betrieben erschwert werde.
Vor einem halben Jahr beantragten die Grünen im Gmünder Gemeinderat, einen Beschluss über die Ablehnung des Freihandelsabkommen zu fassen und eine Debatte über mögliche Konsequenzen zu führen. Im Januar berichtete Martin Kaspar von der Landesvertretung Baden-​Württemberg in Brüssel über den Stand der Verhandlungen und die Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA. Kaspar erklärte dabei, dass in erster Linie Großkonzerne von einem Freihandelsabkommen profitieren würden. Die kommunale Daseinsvorsorge werde nicht davon erfasst.
Im März beschloss der Ostalb-​Kreistag eine Resolution, die den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände folgt. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, der sich in seiner Sitzung am Mittwoch mit diesem Thema befassen wird, sich dieser Resolution anzuschließen.
Darin hatte der Kreistag die Bundesregierung aufgefordert, sich in enger Abstimmung mit den Kommunalverbänden für die Belange der Kommunen einzusetzen, ebenso die regionalen Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
In der Stellungnahme des Landkreises hieß es, dass kommunalerseits ein Problem in der sogenannten „Ratchet-​Klausel“ gesehen wird. Diese besagt, dass einmal durchgeführte Privatisierungen nicht wieder verstaatlicht bzw. rekommunalisiert werden dürften. Es sei allerdings noch offen, ob eine solche Klausel eingeführt wird.
Kommunale Bedenken beziehen sich auf Marktzugangsverpflichtungen: Lokale Monopole sollen untersagt werden, ebenso ausschließliche Dienstleistungserbringer und Bedarfsprüfungen. Dies sei insofern problematisch, als Städte und Gemeinden mit Privaten konkurrieren müssten und Beschränkungen bei der Wahl der Rechtsform nicht mehr möglich wären. Beim sogenannten Negativlistenansatz könnten Ausnahmen nur dann aufrecht erhalten werden, wenn sie ausdrücklich in den Anhängen des Abkommens genannt würden. TTIP könne Liberalisierungen bei Dienstleistungskonzessionen enthalten. So könnten Bereiche wie die Wasserversorgung, die den Wünschen der Kommunen entsprechend von der europäischen Konzessionsrichtlinie ausgenommen sind, durch die Hintertür letztlich doch liberalisiert werden.
Die Schiedsgerichte stehen in der Kritik, weil sie die Rechtsstaatlichkeit unterhöhlen könnten: „Bei der Aufnahme des Schiedsgerichtsverfahren in das Abkommen bekämen Konzerne die Möglichkeit, Staaten zu verklagen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Regelungen Gewinneinbußen hinnehmen müssten. Dies könnte auch Kommunen betreffen.“ Befürchtet werden zudem Absenkungen der Standards bei Produkten und im Arbeitsrecht.
Als Chance des Transatlantischen Freihandelsabkommens nennt die Ostalbkreis-​Stellungnahme die Ankurbelung der europäischen und deutschen Wirtschaft: „Deutschland mit seiner erfolgreichen Exportwirtschaft ist wie kaum ein anderes Land auf offene Märkte und freien Handel angewiesen. Dies trifft insbesondere auf die Region Ostwürttemberg mit ihrer Exportquote von 53 Prozent zu. Die Vereinigten Staaten sind seit langem der größte außereuropäische Absatzmarkt für deutsche Produkte und Dienstleistungen.“ Das Wachstumspotenzial stelle das stärkste Argument für das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union dar.
An erster Stelle der Risiken nennt die Kreisverwaltung in Anlehnung an die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände die umfassende Liberalisierung der Dienstleistungssektors und damit der kommunalen Daseinsvorsorge: „Kommunale Dienstleistungen wie beispielsweise die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder Kultur würden bei einer Liberalisierung nicht mehr in den kommunalen Handlungsrahmen fallen und somit negative Auswirkungen auf das kommunale Handeln und eventuell die Versorgung der Bürgerhaben. es könnte Einschränkungen bis hin zur Kulturförderung für Theater und zu den Volkshochschulen geben.