Bons für die Tonne: Was das neue Kassengesetz für Bäcker Stemke bedeutet

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Ab dem 1. Januar gibt es in Deutschland wieder ein neues Gesetz: das Kassengesetz. Das besagt, dass jedes Geschäft mit einer elektrischen Registrierkasse alle Belege ausdrucken muss. Auch wenn die Kunden das ausdrücklich nicht wollen. Bäckerei Stemke hinterfragt das System.

Dienstag, 10. Dezember 2019
Eva-Marie Mihai
51 Sekunden Lesedauer

Ein ungewohnter Anblick bietet sich den Kunden der Bäckerei Stemke. In dem sonst so adretten Verkausraum liegt ein Papierwust direkt vor der Theke. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich der Wust als einzelne Kassenbelege. „Wir haben an einem Samstag etwa sechs Stunden lang das neue Gesetz befolgt“, erklärt Jürgen Stemke, der die Bäckerei mit seinem Bruder betreibt. „Das ist das Ergebnis“, sagt er und zeigt auf den Papierberg.
Mit dem neuen Gesetz ist das Kassengesetz gemeint, das eine Belegausgabepflicht vorschreibt. Es besagt, dass Betriebe mit elektrischen Registrierkassen jedem Kunden einen Beleg geben müssen. Ob der Kunde das nun will oder nicht. Und die meisten wollen nicht. Nur etwa zwei Prozent nehmen den Beleg mit, sagt Stemke. Die meisten Gmünder hätten sich bei der Aktion über die Papierverschwendung beschwert. „Die Kunden gehen uns an die Gurgel.“

Den gesamten Text lesen Sie am 11. Dezember in der Rems-​Zeitung.

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