Auf ein gutes Jahr 2022

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Ein gutes, neues Jahr 2022! Das wünschen wir unseren Leserinnen und Lesern. Was sich für Rentner, Autofahrer, Bahnkunden, Alleinerziehende und viele andere ändert, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Samstag, 01. Januar 2022
Thorsten Vaas
34 Sekunden Lesedauer

In acht Punkten fassen wir die wichtigsten Änderungen des Jahres 2022 zusammen, das für einige Bürger Vorteile bringen wird.

Was ändert sich 2022 für Alleinerziehende?
Das Kindergeld und die Kinderfreibeträge verändern sich nicht. Für Alleinerziehende gibt es allerdings eine gute Nachricht: Der Entlastungsbetrag, den man in der Steuererklärung geltend machen kann, liegt jetzt dauerhaft bei 4008 Euro. Er war 2020 aufgrund der Coronakrise verdoppelt worden. Die Regelung sollte zunächst nur für 2020 und 2021 gelten. Dies hat der Gesetzgeber nun entfristet.

Was ändert sich für beispielsweise für Rentner, Autofahrer, oder Bahnkunden? Das lesen Sie auf der Wissen-​Seite im iKiosk.