Drei Fälle von Körperverletzung: Amtsgericht Gmünd spricht Urteil

Schwäbisch Gmünd

Foto: rz-archiv

Fünf junge Männer mussten sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Schwäbisch Gmünd wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzungen verantworten. Die lange Zeit zwischen den Taten im September 2021 und der Verhandlung erwies sich als problematisch.

Freitag, 14. April 2023
Benjamin Richter
44 Sekunden Lesedauer

Vor dem Jugendschöffengericht ging es am Donnerstag um drei Straftaten aus dem Jahr 2021. Am 19., 23. und 26. September war es damals am ZOB und in der Ledergasse zu gemeinschaftlich begangenen Körperverletzungen gekommen. Dafür mussten sich jetzt fünf junge Männer vor Gericht verantworten.
Im Fokus der Beweisaufnahme standen am zweiten Verhandlungstag die Vorgänge am ZOB. Bei allen fünf gehörten Zeugen zeigte sich, dass eine genaue Erinnerung schwierig war. Der Staatsanwalt stellte den Antrag, das Verfahren gegen einen Angeklagten vorläufig einzustellen, da dieser in Kürze wegen einer anderen Straftat vor Gericht stehe.Für die restlichen Angeklagten forderte er Freiheitsstrafen, da mildere Maßnahmen des Jugendstrafrechtes bei den verhandelten Taten der gefährlichen gemeinschaftlichen Körperverletzung nicht angemessen seien.
Welche Strafen das Gericht den einzelnen Angeklagten auferlegte, erfahren Sie in der Rems-​Zeitung vom 14. April. Auch online ist die vollständige Ausgabe erhältlich, im iKiosk.