Bundestagswahl: Wie können Blinde abstimmen?

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

Die Bundestagswahl rückt immer näher. Und damit auch der organisatorische Ablauf. Allerdings sind noch nicht alle offenen Fragen geklärt. Zwischen Behörden und Verbänden herrscht Uneinigkeit, in welcher Form den Blinden geholfen werden soll, an der Wahl teilzunehmen.

Mittwoch, 23. August 2017
Rems-Zeitung, Redaktion
38 Sekunden Lesedauer

Von der Bundestagswahl soll niemand ausgeschlossen werden, sofern eine Wahlberechtigung vorhanden ist. Natürlich gilt das auch für Blinde und stark Sehbehinderte. Und da die Anonymität der Stimmzettel eines der Grundprinzipien der Wahl ist, müssen für sie die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Das Zauberwort heißt Stimmzettelschablone. Speziell für den Bedarf angefertigte Vorlagen aus dicker Pappe enthalten den kompletten Text der Stimmzettel in Blindenschrift. Nur die die Felder zum Ankreuzen für Erst– und Zweitstimme bleiben frei. Dadurch kann die Schablone einfach aufgelegt werden und der Stimmzettel, auf diese Weise in Blindenschrift „übersetzt“, ausgefüllt werden. Eine sinnvolle Methode. Aber woher bekommt man diese Schablone?

Mehr darüber in der Rems-​Zeitung am Donnerstag, 24. August.