Kritische Worte reichten im Nationalsozialismus aus für ein Todesurteil

Schwäbisch Gmünd

Rems-Zeitung

„Zum Tode verurteilt!“ So lautete das Fazit am Ende der meisten politischen Schauprozesse am nationalsozialistischen Volksgerichtshof. In den meisten Fällen war das Urteil schon gesprochen, bevor die Verhandlung begonnen hatte.

Donnerstag, 08. November 2018
Gerold Bauer
27 Sekunden Lesedauer

Das Hören eines „feindlichen Senders“ im Radio oder verbale Kritik an Adolf Hitler und seinem Regime reichten in der Zeit des Nationalsozialismus aus, um verdienstvolle Menschen an den Galgen oder unters Fallbeil zu
bringen. Dies kam bei der Gedenkfeier zum 75. Todestag von Nazi-​Justizopfer Hermann
Koehler zum Ausdruck. Welcher Mut in dieser Zeit dazu gehörte, offen seine Meinung zu sagen, und wie leicht man durch Denunzianten ans Messer geliefert werden konnte, wird in Freitag-​Ausgabe der Rems-​Zeitung beschrieben.